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PeakTech 1670 Bedienungsanleitung Seite 23

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7.2. Gesetzlich vorgeschriebene Hinweise zur Batterieverordnung
Im Lieferumfang vieler Geräte befinden sich Batterien, die z. B. zum Betrieb von Fernbedienungen
dienen. Auch in den Geräten selbst können Batterien oder Akkus fest eingebaut sein. Im
Zusammenhang mit dem Vertrieb
Batterieverordnung verpflichtet, unsere Kunden auf folgendes hinzuweisen:
Bitte entsorgen Sie Altbatterien, wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben- die Entsorgung im Hausmüll
ist laut Batterieverordnung ausdrücklich verboten-, an einer kommunalen Sammelstelle oder geben
Sie sie im Handel vor Ort kostenlos ab. Von uns erhaltene Batterien können Sie nach Gebrauch bei
uns unter der auf der letzten Seite angegeben Adresse unentgeltlich zurückgeben oder ausreichend
frankiert per Post an uns zurücksenden.
Batterien, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer
durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet, ähnlich dem Symbol in der
Abbildung links. Unter dem Mülltonnensymbol befindet sich die
chemische Bezeichnung des Schadstoffes z. B. „CD" für Cadmium, „Pb"
steht für Blei und „Hg" für Quecksilber.
Weitere Hinweise zur Batterieverordnung finden Sie beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz
und Reaktorsicherheit.
7.3. Auswechseln der Sicherung
1. Zangenmessgerät ausschalten und alle Prüfleitungen von den Eingängen des Gerätes und der
Messschaltung abziehen.
2. Schraube im Batteriefachdeckel mit einem Schraubendreher lösen und Batteriefachdeckel
abnehmen.
3. Defekte Sicherung aus dem Sicherungshalter entfernen und durch eine neue FF500mA/660V -
Sicherung ersetzen.
4. Batteriefachdeckel wieder auflegen und mit Schraube sichern.
Nehmen Sie das Gerät nie in Betrieb, wenn es nicht völlig geschlossen ist.
dieser Batterien oder Akkus sind wir als Importeur gemäß
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