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Bestimmungsgemäße Verwendung - EINHELL TC-SB 200/1 Originalbetriebsanleitung

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Überprüfen Sie, ob der Lieferumfang vollstän-
dig ist.
Kontrollieren Sie das Gerät und die Zubehör-
teile auf Transportschäden.
Bewahren Sie die Verpackung nach Möglich-
keit bis zum Ablauf der Garantiezeit auf.
Gefahr!
Gerät und Verpackungsmaterial sind kein
Kinderspielzeug! Kinder dürfen nicht mit
Kunststoff beuteln, Folien und Kleinteilen
spielen! Es besteht Verschluckungs- und Er-
stickungsgefahr!
Bandsäge
Sägetisch
Schiebestock
Parallelanschlag
Innensechskantschlüssel 3 mm
Innensechskantschlüssel 4 mm
Innensechskantschlüssel 5 mm
Kippschutz
Montagematerial
Originalbetriebsanleitung
Sicherheitshinweise
3. Bestimmungsgemäße
Verwendung
Die Bandsäge dient zum Längs- und Querschnei-
den von Hölzern oder holzähnlichen Werkstü-
cken. Rundmaterialien dürfen nur mit geeigneten
Haltevorrichtungen geschnitten werden.
Die Maschine darf nur nach ihrer Bestimmung
verwendet werden. Jede weitere darüber hinaus-
gehende Verwendung ist nicht bestimmungsge-
mäß. Für daraus hervorgehende Schäden oder
Verletzungen aller Art haftet der Benutzer/Bedie-
ner und nicht der Hersteller.
Es dürfen nur für die Maschine geeignete Sä-
gebänder verwendet werden . Bestandteil der
bestimmungsgemäßen Verwendung ist auch die
Beachtung der Sicherheitshinweise, sowie die
Montageanleitung und Betriebshinweise in der
Bedienungsanleitung.
Personen, die die Maschine bedienen und war-
ten, müssen mit dieser vertraut und über mögli-
che Gefahren unterrichtet sein. Darüber hinaus
sind die geltenden Unfallverhütungsvorschriften
genauestens einzuhalten. Sonstige allgemeine
Anl_TC_SB_200_1_SPK1.indb 10
Anl_TC_SB_200_1_SPK1.indb 10
D
Regeln in arbeitsmedizinischen und sicherheits-
technischen Bereichen sind zu beachten.
Veränderungen an der Maschine schließen eine
Haftung des Herstellers und daraus entstehende
Schäden gänzlich aus.
Trotz bestimmungsmäßiger Verwendung können
bestimmte Restrisikofaktoren nicht vollständig
ausgeräumt werden. Bedingt durch Konstruktion
und Aufbau der Maschine können folgende Punk-
te auftreten:
Gehörschäden bei Nichtverwendung des nö-
tigen Gehörschutzes.
Gesundheitsschädliche Emissionen von
Holzstäuben bei Verwendung in geschlosse-
nen Räumen.
Unfallgefahr durch Handkontakt in nicht ab-
gedecktem Schneidbereich des Werkzeuges.
Verletzungsgefahr beim Werkzeugwechsel
(Schnittgefahr).
Gefährdung durch das Wegschleudern von
Werkstücken oder Werkstückteilen.
Quetschen der Finger.
Gefährdung durch Rückschlag.
Kippen des Werkstückes aufgrund einer un-
zureichenden Werkstückauflagefläche.
Berühren des Schneidwerkzeuges.
Herausschleudern von Astteilen und Werk-
stückteilen.
Bitte beachten Sie, dass unsere Geräte bestim-
mungsgemäß nicht für den gewerblichen, hand-
werklichen oder industriellen Einsatz konstruiert
wurden. Wir übernehmen keine Gewährleistung,
wenn das Gerät in Gewerbe-, Handwerks- oder
Industriebetrieben sowie bei gleichzusetzenden
Tätigkeiten eingesetzt wird.
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15.03.2017 08:24:37
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