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Mercury 4 Handbuch Seite 9

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GARANTIEINFORMATIONEN
DECKUNGSZEITRAUM: Diese beschränkte Garantie bietet Freizeitnutzern eine Garantiedeckung von zwei
(2) Jahren ab Erstkaufsdatum durch den Freizeitnutzer bzw. ab dem Datum der ersten Inbetriebnahme des
Produkts (je nachdem, was zuerst eintrifft). Kommerzielle Nutzer dieser Produkte erhalten eine Deckung für
entweder ein (1) Jahr ab dem Datum des Erstkaufs oder dem Datum der ersten Inbetriebnahme (je nachdem,
was zuerst eintrifft). Unter gewerblicher Nutzung versteht sich eine arbeitsrelevante Nutzung des Produkts
bzw. eine Nutzung, die Umsatz erzeugt, und zwar zu einem beliebigen Zeitpunkt während der Garantiezeit,
auch wenn das Produkt nur gelegentlich für solche Zwecke benutzt wird. Die Reparatur oder der Austausch
von Teilen oder die Durchführung von Reparaturen unter dieser Garantie verlängert den Gültigkeitszeitraum
dieser Garantie nicht über das ursprüngliche Ablaufdatum hinaus. Eine verbleibende Restgarantiezeit kann
bei ordnungsgemäßer Neuregistrierung des Produkts von einem Freizeitnutzer auf einen Zweitkäufer
übertragen werden, der das Boot ebenfalls für Freizeitzwecke nutzt. Die Restgarantiezeit kann weder von
einem noch an einen Kunden übertragen werden, der das Produkt für gewerbliche Zwecke genutzt hat bzw.
nutzen wird.
BEDINGUNGEN, DIE ERFÜLLT WERDEN MÜSSEN, UM GARANTIEDECKUNG ZU ERHALTEN:
Garantiedeckung wird nur den Endkunden gewährt, die das Produkt von einem Händler kaufen, der von
Mercury Marine zum Vertrieb des Produkts in dem Land, in dem der Kauf stattfand, autorisiert ist, und auch
dann nur, nachdem die von Mercury Marine festgelegte Inspektion vor Auslieferung durchgeführt und
dokumentiert wurde. Die Garantiedeckung wird bei ordnungsgemäßer Registrierung des Produkts durch den
Vertragshändler wirksam. Im Betriebs- und Wartungshandbuch angegebene routinemäßige Wartungsarbeiten
müssen rechtzeitig durchgeführt werden, um die Garantiedeckung aufrechtzuerhalten. Mercury Marine behält
sich das Recht vor, eine zukünftige Garantiedeckung von einem Nachweis ordnungsgemäßer
Wartungsarbeiten abhängig zu machen.
MERCURYS VERANTWORTUNGSBEREICH: Mercurys einzige und ausschließliche Verpflichtung unter
dieser Garantie beschränkt sich - nach eigenem Ermessen - auf die Reparatur eines defekten Teils, auf den
Austausch eines oder mehrerer solcher Teile durch neue oder von Mercury Marine zertifizierte überholte Teile
oder die Rückerstattung des Kaufpreises des Mercury Produkts. Mercury behält sich das Recht vor, von Zeit
zu Zeit Verbesserungen oder Modifikationen an Produkten vorzunehmen, ohne dadurch die Verpflichtung
einzugehen, vorher hergestellte Produkte zu modifizieren.
SO ERHALTEN SIE SERVICE UNTER DER GARANTIE: Zur Durchführung von Servicearbeiten unter der
Garantie muss der Kunde Mercury eine angemessene Gelegenheit zur Reparatur und angemessenen
Zugang zum Produkt bieten. Garantieansprüche können geltend gemacht werden, indem das Produkt zwecks
Inspektion zu einem von Mercury zur Reparatur des Produkts autorisierten Vertragshändler gebracht wird.
Wenn der Käufer das Produkt nicht zu einem solchen Händler bringen kann, muss Mercury schriftlich
benachrichtigt werden. Daraufhin werden wir eine Inspektion und Reparaturen unter der Garantie
vereinbaren. Der Käufer kommt in diesem Fall für alle anfallenden Transport- und/oder Anfahrtskosten auf.
Wenn der durchgeführte Service nicht von dieser Garantie gedeckt ist, kommt der Käufer für alle anfallenden
Arbeits- und Materialkosten sowie alle anderen für diesen Service anfallenden Kosten auf. Der Käufer darf
das Produkt oder Teile des Produkts nicht direkt an Mercury schicken, es sei denn, er wird von Mercury dazu
aufgefordert. Dem Händler muss ein Nachweis des registrierten Besitzes vorgelegt werden, wenn
Reparaturen unter der Garantie angefordert werden, damit diese Reparaturen gedeckt sind.
VON DER DECKUNG AUSGESCHLOSSEN: Diese beschränkte Garantie gilt nicht für Routinewartungen,
Einstellungen, Nachstellungen, normalen Verschleiß sowie Schäden, die auf Folgendes zurückzuführen sind:
Missbrauch, zweckfremde Nutzung, Verwendung eines Propellers oder einer Getriebeübersetzung, mit
dem/der der Motor nicht im empfohlenen Volllastbereich laufen kann (siehe Betriebs- und
Wartungshandbuch), Betrieb des Produkts auf eine Weise, die dem empfohlenen Betriebs-/Wartungszyklus
(siehe Betriebs- und Wartungshandbuch) nicht entspricht, Vernachlässigung, Unfall, Untertauchen, falsche
Installation (korrekte Installationsdaten und -verfahren sind in den Installationsanleitungen für das Produkt
festgelegt), falsche Wartung, Verwendung eines Zubehörs oder Teils, das nicht von uns hergestellt oder
verkauft wird, Jetpumpenimpeller und -buchsen, Betrieb mit Kraftstoffen, Ölen oder Schmiermitteln, die für die
Verwendung mit dem Produkt nicht geeignet sind (siehe Betriebs- und Wartungshandbuch), Modifizierung
oder Ausbau von Teilen oder Eindringen von Wasser durch das Kraftstoffansaug-, Luftansaug- oder
Abgassystem in den Motor oder Schäden am Produkt, die durch unzureichendes Kühlwasser verursacht
wurden, welches wiederum auf eine Blockierung des Kühlsystem durch einen Fremdkörper, durch Betrieb
des Motors aus dem Wasser, zu hohem Anbau des Motors an der Spiegelplatte oder beim Betrieb zu weit
nach außen getrimmtem Motor verursacht wurde. Einsatz des Produkts bei Rennen oder anderen
Wettbewerben oder Betrieb mit einem Rennunterteil zu irgendeinem Zeitpunkt, auch durch einen vorherigen
Besitzer des Produkts, macht die Garantie nichtig.
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deu

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