Betriebsanleitung 3000, 3010, 3020
2.2.
Personalqualifikation und -schulung
Das Personal für Bedienung, Wartung und Montage muss die entsprechende Qualifikation für diese Ar-
beiten aufweisen. Verantwortungsbereich, Zuständigkeit und die Überwachung des Personals müssen
durch den Betreiber genau geregelt sein. Liegen bei dem Personal nicht die notwendigen Kenntnisse vor,
so ist dieses zu schulen und zu unterweisen. Weiterhin ist durch den Betreiber sicherzustellen, dass der
Inhalt der Betriebsanleitung durch das Personal voll verstanden wird.
2.3.
Gefahren bei Nichtbeachtung der Sicherheitshinweise
Die Nichtbeachtung der Sicherheitshinweise kann sowohl eine Gefährdung des Personals als auch der
Umwelt und der Pumpe zufolge haben. Die Nichtbeachtung der Sicherheitshinweise kann zum Verlust
jeglicher Schadensersatzansprüche führen.
Im einzelnen kann Nichtbeachtung beispielsweise folgende Gefährdung nach sich ziehen:
•
Versagen wichtiger Funktionen der Pumpe
•
Versagen vorgeschriebener Methoden zur Wartung und Instandhaltung
•
Gefährdung von Personen durch elektrische, mechanische und chemische Einwirkungen
•
Gefährdung der Umwelt durch Leckage von gefährlichen Stoffen
•
Gefährdung durch Entzündung von kritischen Atmosphären
2.4.
Sicherheitsbewußtes Arbeiten
Die in dieser Betriebsanleitung aufgeführten Sicherheitshinweise, die bestehenden nationalen Vorschrif-
ten zur Unfallverhütung sowie eventuelle interne Arbeits-, Betriebs-, und Sicherheitsvorschriften des
Betreibers sind zu beachten.
2.5.
Sicherheitshinweise für den Betreiber
•
Führen heiße oder kalte Maschinenteile zu Gefahren, müssen diese Teile bauseitig gegen Berührung
gesichert sein.
•
Leckagen gefährlicher Fördergüter (z.B. explosiv, giftig, heiß) müssen so abgeführt werden, dass
keine Gefährdung für Personen und die Umwelt entsteht. Gesetzliche Bestimmungen sind einzuhal-
ten.
•
Gefährdungen durch elektrische Energie sind auszuschließen (Einzelheiten hierzu siehe z.B. in den
Vorschriften des VDE und der örtlichen Energieversorgungsunternehmen).
2.6.
Sicherheitshinweise für Wartungs-, Inspektions- und Montagearbeiten
Der Betreiber hat dafür zu sorgen, dass alle Wartungs- und Montagearbeiten von autorisiertem und quali-
fiziertem Fachpersonal ausgeführt werden, das sich durch das eingehende Studium der Betriebsanleitung
ausreichend informiert hat.
Grundsätzlich sind Arbeiten an der Pumpe nur im Stillstand durchzuführen.
Pumpen oder -aggregate, die gesundheitsgefährdende Medien fördern, müssen dekontaminiert werden.
Unmittelbar nach Abschluss der Arbeiten müssen alle Sicherheits- und Schutzeinrichtungen wieder ange-
bracht bzw. in Funktion gesetzt werden.
Vor der Inbetriebnahme sind die im Abschnitt Erstinbetriebnahme aufgeführten Punkte zu beachten.
2.7.
Eigenmächtiger Umbau und Ersatzteilherstellung
Umbau oder Veränderungen der Pumpe sind nur nach Absprache mit dem Hersteller zulässig. Originaler-
satzteile und vom Hersteller autorisiertes Zubehör dienen der Sicherheit. Die Verwendung anderer Teile
kann die Haftung für die daraus entstehenden Folgen aufheben.
2.8.
Unzulässige Betriebsweisen
Die Betriebssicherheit der gelieferten Maschine ist nur bei bestimmungsgemäßer Verwendung entspre-
chend Abschnitt 1 - Allgemeines - der Betriebsanleitung gewährleistet. Die im Datenblatt angegebenen
Grenzwerte dürfen auf keinen Fall überschritten werden.
H E A R T O F H I G H T E C H
Pumpenfabrik Ernst Scherzinger GmbH & Co. KG • Bregstr. 23-25 • 78120 Furtwangen/ Germany • Tel.: +49 (0) 77 23 – 65 06-0 • Fax: 65 06-40 • E-Mail: info@scherzinger.de
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