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Gewährleistung Und Wartung; Inspektion Durch Den Betreiber Alle 2 Monate (Sichtkontrolle); Halbjährliche Wartung Durch Den Betreiber; Jährliche Wartung Durch Den Kundendienst - Judo i-soft TGA Betriebsanleitung

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Inhaltsverzeichnis

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7.
Gewährleistung und
Wartung
Um den Verfahrenserfolg auch nach der
Inbetriebnahme auf viele Jahre sicher-
zustellen, ist eine regelmäßige Inspektion
und routinemäßige Wartung der Anlage
unerlässlich. Im Haustechnikbereich ist dies
durch die DIN EN 806-5 geregelt.
Wir
empfehlen
den
Wartungsvertrages.
Ein Wartungsvertrag sichert am besten eine
gute
Betriebsfunktion
Gewährleistungszeit hinaus.
Es ist anzustreben, dass die regelmäßigen
Wartungsarbeiten und die Versorgung mit
Verbrauchsmaterial, Mineralstoffen, Salz
bzw. Verschleißmaterial usw. durch den
JUDO Werkskundendienst oder durch das
lizenzierte Fachhandwerk erfolgen.
7.1
Inspektion durch den
Betreiber alle 2 Monate
(Sichtkontrolle)
Um Ihren gesetzlichen Gewährleistungs-
anspruch zu erhalten, ist es erforderlich,
dass eine Inspektion mindestens alle zwei
Monate erfolgt.
Der Betreiber kontrolliert:
– den Salzfüllstand.
– die Dichtigkeit des Enthärters (Austritt
von Wasser).
– Beschädigungen des Enthärters. Defek-
te Teile müssen durch den Kunden-
dienst ersetzt werden.
– Meldungen auf dem Display.
In Abhängigkeit vom verbrauchten Wasser-
volumen ist der entsprechende Salzver-
brauch regelmäßig zu überwachen. Gege-
benenfalls Nachfüllen von Regeneriersalz
(nur Qualität nach DIN EN 973 verwenden).
Beim Nachfüllen von Salz ist hygienische
Sorgfalt zu wahren. So sollen z. B. die Salz-
packungen vor der Verwendung gereinigt
werden, damit keine Verunreinigungen in
18
Gewährleistung und Wartung
Abschluss
eines
auch
über
die
JUDO i-soft TGA
den Salzlösebehälter gelangen können. Das
Regeneriersalz ist unmittelbar aus der auf-
gebrochenen Verpackung in den Salzlöse-
behälter zu schütten. Es ist darauf zu ach-
ten, dass der Salzlösebehälter nicht überfüllt
wird und dass er nach Abschluss der Arbei-
ten wieder sorgfältig verschlossen wird. An-
bruchpackungen sind zu vermeiden. Das
Salz darf nur in sauberen und trockenen
Räumen lagern.
7.2
Halbjährliche Wartung durch
den Betreiber
Zusätzlich zum Kontrollumfang der 2-mona-
tigen Inspektion muss vom Betreiber halb-
jährlich Folgendes geprüft werden:
– Dichtigkeit
vom
Abwasseranschluss.
In der Betriebsstellung darf aus dem Ab-
wasserschlauch (siehe Abb. 10, Pos. 2)
kein Wasser fließen.
– Weichwasserhärte.
Die Kontrolle erfolgt mit einem Härte-
messbesteck (siehe Kapitel „Zubehör").
7.3
Jährliche Wartung durch den
Kundendienst
Einmal jährlich ist eine Wartung durch den
JUDO Werkskundendienst oder das lizen-
zierte Fachhandwerk erforderlich.
7.3.1 Meldung „Wartung / Service"
Die Wasserenthärtungsanlage meldet spä-
testens nach einer Betriebszeit von einem
Jahr die erforderliche Wartung. Auf dem
Display wird folgende Meldung angezeigt:
Wartung/
Service
Nach Durchführung der Wartung wird die
Meldung zurückgesetzt, indem die Taste
<OK> mindestens 5 s lang gedrückt wird.
Enthärter
zum

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