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Entsorgung Und Wiederverwertung - Scheppach Pm1200 Originalbetriebsanleitung

Elektro-farb- und mörtelrührwerk
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  • DEUTSCH, seite 1
Elektrische Anschlussleitungen müssen den einschlä-
gigen VDE- und DIN-Bestimmungen und den örtlichen
EVE-Vorschriften entsprechen. Verwenden Sie nur
Anschlussleitungen mit Kennzeichnung H07RN. Ein
Aufdruck der Typenbezeichnung auf dem Anschluss-
kabel ist Vorschrift.
Wechselstrommotor
• Netzspannung muss 220-240 V~ / 50 Hz betragen.
• Verlängerungsleitungen müssen bis 25 m Länge einen
Mindest-Querschnitt von 1,5 mm², über 25 m Länge
einen Mindest-Querschnitt von 2,5 mm² aufweisen.
• Der Netzanschluss wird maximal mit 16 A abgesichert.
Anschlüsse und Reparaturen der elektrischen
Ausrüstung dürfen nur von einer Elektrofachkraft
durchgeführt werden.
Bei Rückfragen bitte folgende Daten angeben:
• Motorenhersteller; Motortyp
• Stromart des Motors
• Daten des Maschinen-Typenschildes
• Daten der Elektrosteuerung
Anschlussart X
Wenn die Netzanschlussleitung dieses Produkts be-
schädigt wird, muss sie durch eine speziell vorgerich-
tete Netzanschlussleitung ersetzt werden, die vom
Hersteller oder seinem Kundendienst erhältlich ist.

14. Entsorgung und Wiederverwertung

Hinweise zur Verpackung
Die Verpackungsmaterialien sind
recycelbar. Bitte Verpackungen
umweltgerecht entsorgen.
Hinweise zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz
Elektro- und Elektronik-Altgeräte gehören
nicht in den Hausmüll, sondern sind einer
getrennten Erfassung bzw. Entsorgung zu-
zuführen!
• Altbatterien, welche nicht fest im Altgerät verbaut
sind, müssen vor Abgabe zerstörungsfrei entnom-
men werden! Deren Entsorgung wird über das Bat-
teriegesetz geregelt.
• Besitzer bzw. Nutzer von Elektro- und Elektronik-
geräten sind nach deren Gebrauch gesetzlich zur
Rückgabe verpflichtet.
• Der Endnutzer trägt die Eigenverantwortung für das
Löschen seiner personenbezogenen Daten auf dem
zu entsorgenden Altgerät!
• Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne be-
deutet, dass Elektro- und Elektronikaltgeräte nicht
über den Hausmüll entsorgt werden dürfen.
• Elektro- und Elektronikaltgeräte können bei folgen-
den Stellen unentgeltlich abgegeben werden:
- Öffentlich-rechtliche Entsorgungs- bzw. Sammel-
stellen (z. B. kommunale Bauhöfe).
- Verkaufsstellen von Elektrogeräten (stationär und
online), sofern Händler zur Rücknahme verpflich-
tet sind oder diese freiwillig anbieten.
- Bis zu drei Elektroaltgeräte pro Geräteart, mit
einer Kantenlänge von maximal 25 Zentimetern,
können Sie ohne vorherigen Erwerb eines Neu-
gerätes vom Hersteller kostenfrei bei diesem ab-
geben oder einer anderen autorisierten Sammel-
stelle in Ihrer Nähe zuführen.
- Weitere ergänzende Rücknahmebedingungen
der Hersteller und Vertreiber erfahren Sie beim
jeweiligen Kundenservice.
• Im Falle der Anlieferung eines neuen Elektrogerä-
tes durch den Hersteller an einen privaten Haushalt,
kann dieser die unentgeltliche Abholung des Elekt-
roaltgerätes, auf Nachfrage vom Endnutzer, veran-
lassen. Setzen Sie sich hierzu mit dem Kundenser-
vice des Herstellers in Verbindung.
• Diese Aussagen gelten nur für Geräte, die in den
Ländern der Europäischen Union installiert und ver-
kauft werden und die der Europäischen Richtlinie
2012/19/ EU unterliegen. In Ländern außerhalb der
Europäischen Union können davon abweichende
Bestimmungen für die Entsorgung von Elektro- und
Elektronik-Altgeräten gelten.
www.scheppach.com
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