Informationen für den Betreiber
MP3-Musik (optional)
Bei der privaten Nutzung eines MP3-Players während des Bräunens
handelt es sich nicht um eine öffentliche Wiedergabe im Sinne des Ur-
heberrechts, so dass keine Melde- oder Zahlungspflicht des Studiobe-
treibers gegenüber der GEMA besteht.
Für die öffentliche Nutzung von MP3-Musikdateien gelten die gleichen
Vorschriften wie für alle anderen Musikquellen: Als Studiobetreiber/Stu-
diobesitzer dürfen Sie nur originale Audio-CDs, MCs, Audio- DVDs usw.
in Ihren Räumlichkeiten und/oder in dem in Profibräunern der Marke Er-
goline enthaltenen „MP3-Musik-Modul" abspielen, wenn Sie die dafür
notwendigen Aufführungsrechte (GEMA/GVL
Kopiergeschützte Audio-CDs, MCs, Audio-DVDs usw., sowie die auf die-
sen Tonträgern enthaltenen Titel, dürfen nicht in das MP3-Format kon-
vertiert und/oder auf HDD, Audio-CDs, MCs, Audio-DVDs usw. gespei-
chert werden, wenn hierfür Software benutzt wird, die den auf den Ton-
bzw. Datenträgern enthaltenen Kopierschutz aushebelt oder umgeht.
Auf Verlangen der Außendienstmitarbeiter oder sonstiger Kontrollorgane
der GEMA müssen Sie jederzeit in der Lage sein, den Erwerb der Auf-
führungsrechte durch Vorlage der entsprechenden von der GEMA aus-
gestellten Bescheinigung nachzuweisen.
Sofern Sie alle oben genannten Hinweise beachtet und die für den Ein-
satz des „MP3-Musik-Moduls" notwendigen Rechte erworben haben,
dürfen Sie Ihre Original Audio-CDs, MCs, Audio-DVDs usw. auch in das
1) Bzw. die für Ihr Land zuständige Gesellschaft zur Erteilung gewerblicher
Aufführungsrechte
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für das Abspielgerät benötigte MP3-Format konvertieren. Pro recht-
mäßig erworbener Audio-CD, MC, Audio-DVD usw. darf allerdings je-
weils nur eine Kopie (Duplikat bzw. Formatumwandlung in MP3) ange-
fertigt werden. Die Quellmedien (Originaltonträger) müssen aufbewahrt
werden und dürfen nicht gleichzeitig genutzt werden.
1)
) erworben haben.