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Bestimmungsgemäßer Gebrauch - ergoline OPEN SUN 1050 Gebrauchsanweisung

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Bestimmungsgemäßer Gebrauch
Das Gerät ist nur für den gewerblichen Gebrauch vorgesehen, nicht für
den Hausgebrauch.
Dieses Gerät dient zur Bräunung von jeweils einer erwachsenen Person.
Säuglinge und Kleinkinder bis einschließlich des 7. Lebensjahres dürfen
dieses Gerät nicht benutzen.
Für Kinder und Jugendliche von 8 bis einschließlich 17 Jahre gilt: Benut-
zung von Bräunungsgeräten nur in Absprache mit den Erziehungsbe-
rechtigten bzw. nach Rücksprache mit einem Arzt.
Das Gerät darf nur mit den angegebenen oder gleichwertigen Lampen
betrieben werden. Die in dieser Gebrauchsanweisung genannten Bräu-
nungszeiten gelten nur für die vorgesehene Lampenbestückung.
Jede andersartige Nutzung gilt als nicht bestimmungsgemäß. Für hier-
aus resultierende Schäden haftet der Hersteller nicht. Das Risiko hierfür
trägt allein der Betreiber.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch die Einhaltung der
vom Hersteller vorgeschriebenen Anweisungen, Gebrauchs- und War-
tungsbedingungen. Das Gerät darf nur von Personen betrieben, gewar-
tet und instandgesetzt werden, die hiermit vertraut und über die Gefah-
ren unterrichtet sind.
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