1.1.4
Übergabe der Anlage und der
Bedienungsanleitung
Bei der Übergabe der Anlage ist es erforderlich, dass:
Die Bedienungsanleitung vom Lieferant der Anlage dem
Anwender mit dem Hinweis übergeben wird, dass es im
Installationsraum des Wärmegenerators aufzubewahren ist.
Auf der Bedienungsanleitung angegeben sind:
– die Seriennummer des Brenners;
.........................................................................................
– die Anschrift und Telefonnummer der nächstgelegenen
Kundendienststelle;
................................................................................................
................................................................................................
...........................................................................
1.2
Garantie und Haftung
Der Hersteller garantiert für seine neuen Produkte ab dem Datum
der Installation gemäß den gültigen Bestimmungen und/oder
gemäß Kaufvertrag. Prüfen Sie bei erstmaliger Inbetriebnahme,
dass der Brenner unbeschädigt und vollständig ist.
Die Nichteinhaltung der Angaben in diesem
Handbuch, Nachlässigkeit beim Betrieb, eine
falsche Installation und die Vornahme von nicht
genehmigten Änderungen sind ein Grund für die
ACHTUNG
Aufhebung der Garantie seitens des Herstellers, die
dieser für den Brenner gewährt.
Insbesondere verfallen die Garantie- und Haftungsansprüche bei
Personen- und/oder Sachschäden, die auf einen oder mehrere der
folgenden Gründe zurückführbar sind:
falsche Installation, Inbetriebnahme, Einsatz und Wartung des
Brenners;
falscher, fehlerhafter und unvernünftiger Einsatz des Brenners;
Eingriffe durch unbefugtes Personal;
Vornahme von nicht genehmigten Änderungen am Gerät;
Verwendung des Brenners mit defekten, falsch angebrachten
und/oder nicht funktionstüchtigen Sicherheitsvorrichtungen;
Installation zusätzlicher Bauteile, die nicht gemeinsam mit dem
Brenner einer Abnahmeprüfung unterzogen wurden;
Versorgung des Brenners mit unangemessenen Brennstoffen;
Defekte in der Brennstoffversorgungsanlage;
weiterer Einsatz des Brenners im Störungsfall;
falsch ausgeführte Reparaturen und/oder Revisionen;
Änderung der Brennkammer durch Einführung von Einsätzen,
welche die baulich festgelegte, normale Entwicklung der
Flamme verhindern;
ungenügende und unangemessene Überwachung und Pflege
der Bauteile des Brenners, die dem stärksten Verschleiß
unterliegen;
Verwendung von anderen als Original-Bauteilen als Ersatzteile,
Bausätze, Zubehör und Optionals;
Ursachen höherer Gewalt.
Der Hersteller übernimmt darüber hinaus keinerlei Haftung
bei Nichteinhaltung der in diesem Handbuch enthaltenen
Angaben.
20209445
Allgemeine Informationen und Hinweise
4
Der Lieferant der Anlage muss den Benutzer genau über
folgende Punkte informieren:
– dem Gebrauch der Anlage,
– den eventuellen weiteren Abnahmen, die vor der
Aktivierung der Anlage durchgeführt werden müssen,
– der Wartung und der Notwendigkeit, die Anlage
mindestens einmal pro Jahr durch einen Beauftragten des
Herstellers oder einen anderen Fachtechniker zu prüfen.
Zur
Gewährleistung
empfiehlt
der
abzuschließen.
D
einer
regelmäßigen
Hersteller
einen
Wartungsvertrag
Kontrolle