Eine Nebelmaschine ist kein Spielzeug!
• Bei der Verwendung von tiefgekühltem, verflüssigtem Kohlendioxid (CO
cherzustellen, dass die Mitarbeiter im Umgang mit diesem Gas, dem Behälter sowie
der gastechnischen Ausrüstung vertraut sind. Auf das Risiko des Erstickens bei nicht
sachgemäßer Verwendung wird ausdrücklich hingewiesen!
• Kohlendioxid ist nicht giftig, wirkt aber mit zunehmender Konzentration in der Atem-
luft und abhängig von der Einatmungsdauer gesundheitsstörend bis erstickend. Da
CO
schwerer als Luft ist, ist die Konzentration in Bodennähe am höchsten. Maximal
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zulässige Arbeitsplatzkonzentration: 0,5 Vol% (MAK-Wert: 5.000 ppm).
• Für ausreichend Frischluftzufuhr sorgen.
• Beachten Sie die länderspezifischen und lokalen Vorschriften für den Umgang mit
Kohlendioxid (CO
• An der Nebelaustrittsöffnung können extreme Temperaturen entstehen (Kälte/
Hitze). Verbrennungsgefahr/Erfrierungen!
• Während des Betriebes können vereinzelt sehr heiße Fluid-Tröpfchen aus der Nebel-
austrittsöffnung austreten. Deshalb nie auf Personen nebeln und einen Sicherheits-
abstand von 3 m zur Nebelaustrittsöffnung einhalten.
• Während des Betriebes niemals an der Nebelaustrittsöffnung hantieren. Ver-bren-
nungsgefahr!
• Der Standort muß eine nicht entflammbare, nicht brennbare und nicht wärmeemp-
findliche Stellfläche in ausreichender Größe, mindestens aber in doppelter Grund-
fläche des Gerätes sein.
• Einen Mindestabstand von 60 cm zu entflammbaren, brennbaren und wärme-
empflindlichen Gegenständen einhalten.
• Glycole sind Alkohole und brennen mit einer leicht bläulichen, fast unsichtbaren
Flamme. Deshalb niemals in starke Zündquellen wie offenes Feuer oder Pyro-Effekte
nebeln.
• Ein an eine Stromquelle angeschlossenes Gerät nie öffnen und nie unbeaufsichtigt
lassen.
• Die Sichtweite nicht unter 2 m sinken lassen. Sie tragen die Verantwortung für Per-
sonen, die sich im vernebelten Raum bewegen.
2. Sicherheitshinweise
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