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Prüfung An Elektrischen Geräten; Fachverantwortung; Elektroanschluss - safetytest 1L Bedienungsanleitung

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SAFETYTEST 1L Bedienungsanleitung
10 Prüfung an elektrischen Geräten
Die von den Normen geforderten Prüfungen sind durch die integrierten Prüfabläufe realisiert.
Vor Ablauf der Prüfung ist eine Klassifizierung des Prüflings im Profil-Menü notwendig.
Elektrische Geräte müssen auch nach einer Instandsetzung, Änderung und
Wiederholungsprüfung für ihren Benutzer einen Schutz gegen die Gefahren der Elektrizität
bieten, der mit dem neuer Geräte vergleichbar ist. Ob die notwendige Sicherheit vorhanden
ist, kann durch Prüfungen, nach den entsprechenden Normen, bestimmt werden. Die
nachstehend aufgeführten Prüfungen sind in der angegebenen Reihenfolge durchzuführen.
Jede der Prüfungen muss bestanden sein, bevor mit der nächsten Prüfung begonnen wird:
Sichtprüfung
Schutzleiter Prüfung des Schutzleiters
An Geräten der Schutzklasse I eine Messung des Schutzleiterstromes oder des
Isolationswiderstandes sowie des Ersatzableitstromes
An Geräten der Schutzklasse II sowie für alle berührbare leitfähige Teile von
Geräten der Schutzklasse I, die nicht an den Schutzleiter angeschlossen sind,
eine Messung des Berührungsstromes oder des Isolationswiderstandes sowie
des Ersatzableitsromes.
Funktionsprüfung
Hinweise:
Bevor an Geräten der Schutzklasse I eine Schutzleiterstrommessung durchgeführt wird,
muss vorher die Schutzleiterwiderstandsmessung erfolgreich durchgeführt worden sein!
Bevor an Geräten der Schutzklasse II oder III (außer IT Geräten) eine
Berührungsstrommessung durchgeführt wird, muss vorher die
Isolationswiderstandsmessung mit 500 V DC, erfolgreich durchgeführt worden sein! Äußere
Anschlussstellen von im Gerät erzeugten Schutzkleinspannungen sind auf Einhaltung der
Grenzwerte für die Schutzmaßnahme Schutzkleinspannung zu überprüfen!
10.1

Fachverantwortung

An die fachliche Qualifikation einer Elektrofachkraft werden besonders hohe Anforderungen
gestellt. So ist in der BGV A3 und in den VDE-Bestimmungen, die auch als elektrotechnische
Regeln festgeschrieben sind, rechtsverbindlich und damit zwingend der Einsatz der
verantwortlichen Elektrofachkraft vorgeschrieben. Fachverantwortung umfasst die
Verpflichtung zum richtigen Tun. Somit sind die entsprechenden Regeln der Technik
(elektrotechnische Regeln, VDE-Bestimmungen, usw.) zu beachten. Die Elektrofachkraft darf
auch nichts unterlassen, was zur Schadensvermeidung hätte getan werden müssen.
Besonders deutlich wird die Fachverantwortung, wenn aus welchen Gründen auch immer,
keine vollständige Prüfung durchgeführt werden kann. Ist einer in der entsprechenden Norm
vorgegebenen Prüfgänge aus technischen Gründen oder durch die örtlich Gegebenheiten
oder durch den damit erforderlichen Aufwand nicht durchführbar, so ist von der
Elektrofachkraft zu entscheiden ob trotz dieses Verzichts die Sicherheit bestätigt werden
kann oder nicht. Diese Entscheidung ist zu begründen und zu dokumentieren und als
Fachkraft zu verantworten!
10.2

Elektroanschluss

Für die Sicherheit des bauseitigen Elektroanschlusses, sowie falls vorhanden, auch der
Anschluss eines Potentialausgleiches am Gerät, ist nicht der Hersteller der
anzuschließenden Geräte verantwortlich, sondern nach den gesetzlichen Grundlagen, den
Unfallverhütungsvorschriften und den gültigen Normen, der Auftraggeber. Prüfungen an
Geräten mit Festanschluss sind oft aus technischen Gründen oder durch die örtlichen
Gegebenheiten oder durch den damit erforderlichen Aufwand nicht immer durchführbar. Ist
der Anschluss des Gerätes nur schwer erreichbar, müssen dessen Verbindungen (L1, L2,
L3, N, PE) zum Versorgungsnetz u. U. auch an anderer Stelle, z. B. Netzanschlussklemme
SAFETYTEST GmbH
02. Mai 2009
TEST
SAFETY
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