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Garantieurkunde - Dimplex ACB 215 Montage- Und Gebrauchsanweisung

Kochendwassergerät

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Die nachstehenden Bedingungen, die
Voraussetzungen und Umfang unserer
Garantieleistung umschreiben, lassen die
Gewährleistungsverpflichtung des Ver-
käufers aus dem Kaufvertrag mit dem
Endabnehmer unberührt. Für die Geräte
leisten wir Garantie gemäß nachstehen-
den Bedingungen:
Wir beheben unentgeltlich nach Maßgabe
der folgenden Bedingungen Mängel am
Gerät, die nachweislich auf einen Material-
und/oder Herstellungsfehler beruhen,
wenn sie uns unverzüglich nach Fest-
stellung und innerhalb von 24 Monaten
nach Lieferung an den Erstabnehmer
gemeldet werden.
Bei gewerblichem Gebrauch innerhalb von
12 Monaten. Zeigt sich der Mangel
innerhalb von 6 Monaten ab Lieferung, wird
vermutet, dass es sich um einen Material-
oder Herstellungsfehler handelt.
Dieses Gerät fallt nur dann unter diese
Garantie, wenn es von einem Unter-
nehmer in einem der Mitgliedstaaten der
Europäischen Union gekauft wurde, es bei
Auftreten des Mangels in Deutschland oder
Österreich betrieben wird und
Garantieleistungen auch in Deutschland
oder Österreich erbracht werden können.
Die Behebung der von uns als garantie-
pflichtig anerkannter Mängel geschieht
dadurch, dass die mangelhaften Teile
unentgeltlich nach unserer Wahl instand-
gesetzt oder durch einwandfreie Teile
ersetzt werden.
Durch Art und Ort des Einsatzes des
Gerätes bedingte außergewöhnliche
Kosten der
Mängelbeseitigung werden
nicht übernommen.Ausgebaute Teile, die
wir zurücknehmen, gehen in unser
Eigentum über.

Garantieurkunde

Die Garantiezeit für Nachbesserungen und
Ersatzteile endet mit dem Ablauf der
ursprünglichen Garantiezeit für das Gerät.
Die Garantie erstreckt sich nicht auf leicht
zerbrechliche Teile, die den Wert oder die
Gebrauchstauglichkeit des Gerätes nur
unwesentlich beeinträchtigen.
Es ist jeweils der Original-Kaufbeleg mit
Kauf- und/oder Lieferdatum vorzulegen.
Eine Garantieleistung entfällt, wenn vom
Endabnehmer oder einem Dritten die
entsprechenden VDE-Vorschriften, die
Bestimmungen der örtlichen Versor-
gungsunternehmen oder unsere Montage-
und Gebrauchsanweisung nicht beachtet
worden sind. Durch etwa seitens des
Endabnehmers oder Dritten unsach-
gemäß vorgenommenen Änderungen und
Arbeiten , wird die Haftung für die daraus
entstehenden Folgen aufgehoben.
Die Garantie erstreckt sich auf vom Liefe-
rer bezogeneTeile. Nicht vom Lieferer be-
zogene Teile und Geräte-/Anlagenmängel
die auf nicht vom Lieferer bezogene Teile
zurückzuführen sind, fallen nicht unter den
Garantieanspruch.
Sofern der Mangel nicht beseitigt werden
kann oder die Nachbesserung von uns
abgelehnt oder unzumutbar verzögert wird,
wird der Hersteller entweder kostenfreien
Ersatz liefern oder den Minderwert
vergüten. Im Falle einer Ersatzlieferung
behalten wir uns die Geltendmachung
einer angemessenen Nutzungsan-
rechnung für die bisherige Nutzungszeit
vor.
Weitergehende oder andere Ansprüche,
insbesondere solche auf Ersatz außerhalb
des Gerätes entstandener Schäden, sind
soweit eine Haftung nicht zwingend
gesetzlich angeordnet ist ausgeschlossen.
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