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P42; Verwendungszweck; Motorisierter Flugbetrieb; Windenschlepp - Papillon Paragliders P42 Betriebshandbuch

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P42

Verwendungszweck

Der P42 wurde ausschließlich für den Betrieb als Gleitschirm für Fuß- und Windenstart entwickelt
und getestet. Ein nicht bestimmungsgemäßer Gebrauch ist unzulässig. Der P42 wurde nicht für Kun-
stflug gebaut und getestet. Er ist hierfür nicht geeignet und zugelassen. Wer Kunstflug mit dem P42
durchführt, begibt sich dabei in Lebensgefahr. Beim Ausführen von Kunstflugfiguren können sowohl
unberechenbare Fluglagen auftreten als auch eine Überbelastung von Material und Pilot auftreten.
Der P42 ist ein leichtes Luftsportgerät, mit einer Leermaße von weniger als 120kg in der Sparte
Gleitschirm.
Der P42 ist auf zweisitzigen Betrieb ausgerichtet. Er ist nicht für den mehrsitzigen Betrieb zugelas-
sen. Alle am Flugbetrieb beteiligten Personen und Ausrüstungsgegenstände müssen die entsprech-
end vorgeschriebenen Befähigungsnachweise bzw. Zulassungen, insbesondere für das doppelsitzige
Fliegen von Gleitsegeln haben, um einen sicheren Flugbetrieb gewährleisten zu können. Dieses gilt
für Pilot, Gurtzeuge, Rettungssystem und Tandemaufhängung. Der P42 ist mustergeprüft und nach
LTF/EN B klassifiziert.

Motorisierter Flugbetrieb

Der P42 ist nicht für den motorisierten Betrieb getestet und zugelassen.

Windenschlepp

Der P42 weist beim Windenschlepp keine Besonderheiten auf. Folgendes ist beim Windenschlepp zu
beachten:
– Der Papillon P42 darf nicht über 150 kp Schleppleinenzug geschleppt werden
– Sofern man nicht auf seiner "Hauswinde" schleppt ist es absolut notwendig, sich mit den örtli-
chen Gegebenheiten vertraut zu machen. Jeder "Gast" in einem fremden Fluggelände muss sich
von den lokalen Piloten einweisen lassen.
– Schleppe den Papillon P42 niemals mit Zuladung außerhalb der zugelassenen Gewichtsgrenzen.
– Alle am Windenbetrieb beteiligten Personen und Einrichtungen müssen die jeweils
vorgeschriebenen Befähigungsnachweise bzw. Zulassungen für das Schleppen von Gleit schirmen
an der Winde haben. Dies gilt für Pilot, Windenführer, Schleppeinrichtung,
Schleppklinke sowie alle weiteren Einrichtungen, für die ein Befähigungsnachweis
vorgeschrieben ist.
– Beim Start ist darauf zu achten, dass der Schirm vollständig über dem Piloten steht, bevor das
Startkommando gegeben wird.
– Eventuelle Richtungskorrekturen mit den Bremsen sollten erst unternommen werden, wenn die
Kappe bereits über dem Piloten steht, da der Schirm sonst durch zu starkes Anbremsen wieder
zurückfallen kann, bzw. der Schirm in noch nicht flugfähigem Zustand weggeschleppt wird.

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