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Voraussetzung Für Eine Abgasmessung; Vorbereitung Einer Abgasmessung; Nachjustierung Mit Prüfgas; Wartungsfristen - Siemens VAS 5067 Bedienungsanleitung

Abgasmeßgerät
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Bei erfolgreichem Lecktest erfolgt der Rücksprung in den
Anlaufmodus, andererseits erfolgt eine Fehlermeldung.
4.2
Voraussetzung für eine Abgasmes-
sung
- Der Motor muß warm sein (Öltemperatur > 60 _C)
- Starthilfen (automatisch und manuell) dürfen nicht wirk-
sam sein.
- Die Auspuffleitung muß dicht sein.
- Der Motor muß die vom Hersteller vorgeschriebene
Zündeinstellung haben. (Schließwinkel, Zündzeitpunkt
und Leerlaufdrehzahl)
4.3

Vorbereitung einer Abgasmessung

Warnung! Autoabgase sind giftig!
In geschlossenen Räumen muß das Auto-
abgas mit einer Absauganlage abgesaugt
werden.
Bei Auspuffanlagen mit einem Auspufftopf,
jedoch mit 2 Auspuffendrohren sind beide
Rohre in ein Sammelrohr zu führen.
Bei Anschluß der Triggerzange kann es bei
fehlerhaften Zündanlagen durch Spannungs-
überschläge zu Personen- und Sachschäden
kommen. Das Abgasmeßgerät darf deshalb
nur nach vorherigem Anschluß einer Masse-
leitung betrieben werden.
Hinweis: Die Entnahmesonde (38) darf bei der Ab-
gasmessung erst nach der Konditionierung
bzw. bei der Diagnose-Messung erst wäh-
rend der laufenden Messung in den Aus-
puff eingeführt werden (siehe Kapitel 4.6
und 4.7).
Þ Motor aus, Zündung aus.
Þ Bei Abgasmessungen vor dem Katalysator ist zwi-
schen Meßgerät und Entnahmestelle am Auto die ge-
samte Länge des Entnahmeschlauches (8 m) zu ver-
wenden.
Temperaturgrenze für Vitonschlauch beachten
(max. 200 _C).
Das Filter (36) muß ebenfalls verwendet werden.
Þ Die Messung durch Drücken der Pumpentaste
starten.
Mit dem Sonderzubehör "Öltemperaturfühler" und "Induk-
tive Triggerzange" ist zu beachten:
Þ Masseanschluß zwischen Abgasmeßgerät und Fahr-
zeug herstellen.
Þ Induktive Triggerzange so an ein Zündkabel im Motor-
raum anklemmen, daß sich eine möglichst weite Ent-
fernung zu anderen Zündkabel ergibt.
Þ Mit der Taste
len (siehe Kapitel 6.2.4).
Þ Mit der Taste
Meßstelle (siehe Kapitel 6.2.3).
Þ Den Öltemperaturfühler mit dem Dichtkegel in der
Länge dem Ölmeßstab angleichen.
Þ Öltemperaturfühler anstelle des Ölmeßstabes in das
Motorgehäuse einführen.
Þ Motor starten.
4.4
Nachjustierung mit Prüfgas
Das Meßgerät zeichnet sich durch eine besonders gute
Langzeitstabilität aus. Gesetzliche Regelungen fordern,
daß es in regelmäßigen Zeitabständen nachjustiert wer-
den muß. Vor Ablauf der Justierfrist wird eine Warnung
angezeigt.
G A S
J U S t
Es muß bis zum Ablauf der Justierfrist mit Prüfgas nach
Kapitel 8.10 nachjustiert werden.
4.5

Wartungsfristen

Regelmäßige Wartungsarbeiten sind notwendig, um die
Betriebssicherheit und die Meßgenauigkeit zu erhalten.
Wenn die Wartungsfrist überschritten ist, erscheint im
Stand-by-Modus folgende Anzeige als Hinweis auf die fäl-
lige Wartung.
S E r
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(9)
Die Wartung muß im Eingabemodus (siehe Kapitel 5.3.5)
quittiert werden. Wartung siehe Kapitel 8.
(6) die Zahl der Zündimpulse einstel-
(7) Anwahl des Sensors und der
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J U S t
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