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Anhängerzugvorrichtung; Fahrverhalten, Fahrhinweise - Opel Vivaro Betriebshandbuch

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Anhängerzugvorrich‐
tung
Allgemeine Informationen
Nur eine für das Fahrzeug zugelas‐
sene Anhängerzugvorrichtung ver‐
wenden. Den nachträglichen Einbau
von einer Werkstatt durchführen las‐
sen. Gegebenenfalls müssen Ände‐
rungen am Fahrzeug, die die Küh‐
lung, Hitzeschutzschilde oder andere
Systeme betreffen, durchgeführt wer‐
den.
Einbaumaße einer werkseitig mon‐
tierten Anhängerzugvorrichtung
3 164.
Fahrverhalten,
Fahrhinweise
Bei Anhängern mit Bremsen Abreiß‐
seil einhängen.
Vor Montage eines Anhängers die
Kugel der Anhängerkupplung
schmieren. Nicht jedoch, wenn zur
Verringerung der Pendelbewegung
des Anhängers ein Stabilisator ver‐
wendet wird, der auf den Kugelkopf
wirkt. Für Anhänger mit geringer
Fahrstabilität wird die Verwendung
eines Stabilisators empfohlen.
Eine Höchstgeschwindigkeit von
80 km/h darf nicht überschritten wer‐
den, auch nicht in Ländern, in denen
höhere Geschwindigkeiten zulässig
sind.
Sollte der Anhänger zu schlingern be‐
ginnen, langsamer fahren, nicht
gegenlenken, notfalls scharf brem‐
sen.
Bei Bergabfahrt gleichen Gang einle‐
gen wie bei entsprechender Bergauf‐
fahrt und etwa gleiche Geschwindig‐
keit fahren.
Reifendruck auf den Wert für die volle
Zuladung einstellen 3 163.
Anhängerbetrieb
Anhängelast
Die zulässigen Anhängelasten sind
fahrzeug- und motorabhängige
Höchstwerte und dürfen nicht über‐
schritten werden. Die tatsächliche
Fahren und Bedienung
Anhängelast ist die Differenz zwi‐
schen dem tatsächlichen Gesamtge‐
wicht des Anhängers und der tatsäch‐
lichen Stützlast mit Anhänger.
Die zulässige Anhängelast ist in den
Fahrzeugpapieren spezifiziert. Die‐
ser Wert gilt generell für Steigungen
bis max. 12 %.
Die zulässige Anhängelast gilt bis zur
angegebenen Steigung und bis zu
einer Höhe von 1000 Metern über
dem Meeresspiegel. Da sich die Mo‐
torleistung wegen der dünner wer‐
denden Luft bei zunehmender Höhe
verringert und sich dadurch die Steig‐
fähigkeit verschlechtert, sinkt auch
das zulässige Zuggesamtgewicht um
10 % pro 1000 Meter zusätzlicher
Höhe. Auf Straßen mit leichten An‐
stiegen (weniger als 8 %, z. B. auf
Autobahnen) muss das Zuggesamt‐
gewicht nicht verringert werden.
Das zulässige Zuggesamtgewicht
darf nicht überschritten werden. Das
zulässige Zuggesamtgewicht ist auf
dem Typschild angegeben 3 152.
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