9. Garantie
AWHP
Das Demontieren von Baugruppen wie Motoren, Pumpen,
Magnetventile usw. führt zum Erlöschen der Garantie.
Die von der Europäischen Richtlinie 99/44/EWG aufgestellten
Rechte, übertragen durch die Gesetzesverordnung Nr. 24 vom 2.
Februar 2002, veröffentlicht im J.O Nr. 57 vom 8. März 2002, bleiben
gültig.
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14/09/09 - 300021893-001-A