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Funktionsprüfung; Wartung; Notlauf- Und Havarieprogramm; Reparaturen/Instandsetzungen Und Abschaltung Der Anlage - Helios Rda Montage- Und Betriebsvorschrift

Rauchschutz-druckanlage / treppenraum-spüllüftungsanlage
Inhaltsverzeichnis
Montage- und Betriebsvorschrift
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HINWEIS
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Rauchschutz Druckanlage/Treppenraum-Spüllüftungsanlage – RDA/TSA
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Funktionsprüfung
Funktionsprüfungen der Anlage sind regelmäßig durchzuführen. Mind. alle 3 Jahre wiederkehrende Prüfung durch Prüf-
sachverständigen (Muss durch den Betreiber beauftragt werden). Die Fristen für die Prüfungen sind objektspezifisch
aus den jeweils gültigen Prüfvorschriften zu entnehmen. Der Betreiber der Anlage hat eine regelmäßige Funktions-
kontrolle an der Rauchschutz-Druckanlage bzw. Treppenraum-Spüllüftungsanlage durch unterwiesenes Personal zu
veranlassen.
Die Durchführung der Funktionsprüfung ist im Betriebsbuch zu dokumentieren, festgestellte Mängel sind umgehend
durch eine autorisierte Fachfirma zu beheben.
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Wartung

Die Wartung ist jährlich anhand des festgelegten Wartungsplans durchzuführen (örtliche Betriebsverhältnisse beachten).
Informationen sind in den jeweiligen Montage- und Betriebsvorschriften zu finden sowie im Püf- und Wartungsplan (sie-
he Kapitel „9.1 Prüf- und Wartungsplan" auf S. 20).
Die Wartung umfasst dabei die komplette Wiederholung der Abnahmeüberprüfung (Messung von mindestens der Tür-
kraft, Drücken, Geschwindigkeiten etc.).
Einzelne Komponenten wie bspw. Rauchmelder und Akkus etc. haben eine begrenzte Lebenszeit, nach deren Erreichen
eine Auswechslung zwingend zu erfolgen hat. Grundsätzlich sind sämtliche Akkus im Schaltschrank nach einer Einsatz-
dauer von spätestens 4 Jahren nach Vorgabe der Batteriehersteller auszuwechseln, auch wenn in diesem Zeitraum kein
Netzausfall stattgefunden hat. Rauchmelder sind nach 8 Jahren auszuwechseln.
Die Wartung ist im Betriebsbuch zu protokollieren, festgestellte Messwerte sind zu dokumentieren.
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Notlauf- und Havarieprogramm

In der Steuerung der RDA und TSA sind umfangreiche Funktionsabläufe für einen eventuell eintretenden Störfall integ-
riert. Bei Anlagenauslösung im Brandfall und gleichzeitig eintretender Störung wird von der Steuerung automatisch ein
entsprechender Funktionsablauf gestartet und per Störmeldung signalisiert. Diese Funktionsabläufe lassen sich wie folgt
klassifizieren:
- Notlaufprogramm, bei Störung in der Anlage
- Havarieprogramm, bei Störung in der Außenluftansaugung (Auslösung von Kanalrauchmeldern)
Diese beiden Funktionsabläufe werden durch eine umfassende Störungserkennung innerhalb der Steuerung automa-
tisch ausgelöst, falls dies erforderlich ist.
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Reparaturen/Instandsetzungen und Abschaltung der Anlage

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Lebensgefahr durch elektrischen Schlag!
Eigene Reparaturversuche sind strikt untersagt!
Die Betriebsgenehmigung des Gebäudes kann durch die Abschaltung der Anlage erlöschen�
Eine Abschaltung der Anlage im Servicefall darf nur durch qualifiziertes Fachpersonal in Abstimmung mit dem Betreiber
erfolgen. Ohne Risikoanalyse ist eine Abschaltung der Anlage im Rahmen einer Instandsetzung, Umbau, Sanierung,
Nutzungsänderung usw. nicht zulässig. Eine Abstimmung mit der zuständigen Baubehörde ist zwingend erforderlich
und durch den Betreiber zu veranlassen.
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Rücksetzen der Anlage nach Auslösung
Die Rücksetzung der kompletten Anlage kann durch mehrere Eingriffsmöglichkeiten in die Anlage erfolgen. So z.B.
den Reset-Taster im Druckknopfmelder oder den Reset-Taster in der Schaltschranktüre. Ein Rücksetzen der Anlage
darf nur durch unterwiesene Nutzer und die Feuerwehr erfolgen.
Nach der Rücksetzung befindet sich die Anlage wieder im Überwachungszustand und ist bereit für die nächste Anla-
genauslösung.
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Stilllegen und Entsorgen

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Lebensgefahr durch elektrischen Schlag!
Bei der Demontage werden spannungsführende Teile freigelegt, die bei Berührung zu einem elektrischen
Schlag führen� Vor der Demontage die Anlage/der Schaltschrank allpolig vom Netz trennen und gegen Wie-
dereinschalten sichern!
Bauteile und Komponenten des Gerätes, die ihre Lebensdauer erreicht haben, z.B. durch Verschleiß, Korrosion, me-
chanische Belastung, Ermüdung und/oder durch andere, nicht unmittelbar erkennbare Einwirkungen sind nach erfolgter
Demontage entsprechend den nationalen und internationalen Gesetzen und Vorschriften fach- und sachgerecht zu
entsorgen. Das Gleiche gilt für im Einsatz befindliche Hilfsstoffe wie Öle und Fette oder sonstige Stoffe.
Die bewusste oder unbewusste Weiterverwendung verbrauchter Bauteile wie z.B. Laufräder, Wälzlager, Motoren, etc.
kann zu einer Gefährdung von Personen, der Umwelt sowie von Maschinen und Anlagen führen. Die entsprechenden,
vor Ort geltenden, Betreibervorschriften sind zu beachten und anzuwenden.
Dieses Produkt enthält Batterien bzw. Akkus:
Batterien und Akkus dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien und
Akkus gesetzlich verpflichtet. Sie können Batterien und Akkus im Handel oder in kommunalen Sammelstellen unent-
geltlich zurückgeben. Batterien oder Akkus, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten
Mülltonne gekennzeichnet. Unter dem Mülltonnen-Symbol befindet sich die chemische Bezeichnung des Schadstoffes.
Cd - Cadmium Pb - Blei Hg - Quecksilber
Denken Sie an unsere Umwelt, mit der Rückgabe leisten Sie einen wesentlichen Beitrag zum Umweltschutz.
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