I. DIE ZODIAC CHARTA FÜR DEN SWEEPY M3
1. DIE ZUVERLÄSSIGKEIT VON ZODIAC
Bedingungen
a)
Wir übernehmen die Garantie dafür, daß sämtliches Material technisch einwandfrei und frei von Materialfehlern
bzw.
Verarbeitungsfehlern
(Verbesserungen oder Veränderungen im Rahmen der technischen Weiterentwicklung des Erzeugnisses)
bilden keinen Grund für eine Intervention unsererseits.
Die Garantie ist in jeden Fall entsprechend Artikel 1641 u. ff. des französischen Zivilgesetzbuches, auch im
Falle eines Unfalls mit Personen – oder Sachschaden, zu dem es infolge des Gebrauchs des Gerätes oder
aufgrund eines Konstruktionsfehlers, eines Konzipierungsfehlers oder eines Materialfehlers kommt, auf die
ersatzweise Lieferung der defekten Teile beschränkt.
Der Garantieanspruch erlischt, wenn am Gerät ein Eingriff von seiten Dritter vorgenommen wurde, Personen,
die weder unseren Werkstätten angehören noch von uns zugelassene Reparaturtechniker sind, oder wenn
Veränderungen ohne unsere schriftliche Zustimmung vorgenommen wurden. Die Garantie wird ebenfalls null
und nichtig, wenn beim Gebrauch des Gerätes die beim Verkauf mitgelieferte Gebrauchsanweisung nicht
eingehalten wird.
VON DER GARANTIE AUSGENOMMEN SIND :
-
Der normale Verschleiß von Verschleißteilen wie Ketten, Reinigungsbürsten aus Schaumstoff oder Gummi,
Treibriemen oder Filterbeutel.
-
Durch Strom Verursachte Schäden aufgrund von Blitzschlag oder unsachgemäßem Anschluß der
elektrischen Leitungen.
-
Bruchschäden durch Stoß.
-
In keinem Fall zieht die Reparatur oder der Ersatz im Rahmen der Garantieleistungen eine Verlängerung
oder eine Erneuerung der Garantiezeit für das Gerät nach sich.
Garantiezeit
b)
Die Garantiezeit ist auf zwei Jahre ab Rechnungsdatum des Ersterwerbs festgelegt.
Garantiegegenstand
c)
Innerhalb der oben definierten Garantiezeit wird jedes als defekt anerkannte Teil vom Hersteller instand gesetzt
oder gegen ein neues oder funktionstüchtiges Teil ausgetauscht.
In jedem Fall gehen dabei entstehende Transportkosten und Lohnkosten zu Lasten des Nutzers. Wird das
Gerät an die Werkstatt eingeschickt, gehen die Kosten für den Hin- und Rücktransport zu Lasten des Nutzers,
die Lohnkosten trägt der Hersteller.
Aus der Tatsache, daß das Gerät im Fall einer eventuellen Reparatur nicht eingesetzt und genutzt werden
kann, entsteht kein Anspruch auf Entschädigung. In jedem Fall besteht die gesetzliche Garantie des Verkäufers
gemäß Artikel 4 des Erlasses N° 78-464 vom 24. März 1978 weiter.
Transportschäden
d)
Das Transportrisiko für die Geräte trägt in jedem Fall der Nutzer. Es obliegt ihm, den einwandfreien Zustand
der Geräte zu überprüfen, bevor er eine Lieferung entgegennimmt.
Wir übernehmen hierfür keine Haftung.
Schwimmbad- und Saunatechnik Berlin - Versandhandel - Tel.: 04921 - 450 99 88
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EINZELHÄNDLER
ist.
Später
an
unseren
4
Erzeugnissen
vorgenommene
Veränderungen