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Ihre Garantie - Zodiac INDIGO Bedienungsanleitung

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IHRE GARANTIE
Diese Garantiebedingungen entsprechen den am Tag des Drucks in Frankreich
geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
Garantiebedingungen
Wir garantieren, daß alle Geräte technisch einwandfrei sind, keine Material- oder
Fabrikationsfehler aufweisen und zum Zeitpunkt ihrer Vermarktung dem aktuellen
Stand der Technik und allen geltenden fachlichen Regeln entsprechen. Später
an unseren Erzeugnissen vorgenommene Veränderungen (Verbesserungen oder
Veränderungen im Rahmen der technischen Weiterentwicklung des Produktes)
geben kein Anrecht auf Arbeiten durch uns.
Die Garantie beschränkt sich entweder auf die Reparatur oder den Ersatz des
Gerätes, sofern ein Mangel anerkannt wird. Die Entscheidung über die Art der
Garantieleistung liegt in unserem Ermessen, wobei der Betrag für sie keinesfalls
über dem unmittelbar erlittenen Schaden liegen und sie keine übermäßigen
Kosten für den Händler oder Hersteller verursachen kann.
Die Garantie erlischt völlig rechtmäßig, falls an dem Gerät Arbeiten durch
nicht unserem Werk angehörende Dritte oder durch nicht von uns zugelassene
Reparateure vorgenommen worden oder an ihm Änderungen ohne unsere schriftliche
Genehmigung erfolgt sind. Die Garantie erlischt ebenfalls völlig
rechtmäßig bei Schäden aufgrund unsachgemäßer Bedienung durch Mißachtung
der Bedienungsanleitung, die der Verpackung des Gerätes beiliegt.
Alle gesetzlichen Garantien entsprechend Artikel 1641 des französischen
Zivilgesetzbuches (Code Civil) finden Anwendung. Jeder nach Abfassung der vor-
liegenden Garantie neu in Kraft tretende Text öffentlichen Rechts ist automatisch
auf sie anwendbar, selbst wenn er Unterschiede zum vorliegenden Text beinhaltet.
VON DER GARANTIE AUSGESCHLOSSEN SIND:
• Gewöhnliche Abnutzung von Verschleißteilen wie Ketten, Bürsten, Riemen oder
Filterbeutel.
• Elektrische Schäden durch Blitzschlag oder falsche elektrische Anschlüsse.
• Bruch durch Stoß- oder Schlageinwirkung falsche Benutzung (Roboter,
Zubehörteile einschließlich Kabel).
• Keinesfalls bewirkt eine im Rahmen der Garantie erfolgte Reparatur oder ein Auswech-
seln von Teilen eine Erneuerung oder Verlängerung der Garantiefrist für das Gerät.
Garantiefrist
Die Garantiefrist beträgt zwei Jahre ab dem Datum der auf den Namen des
Erstbenutzers ausgestellten Rechnung.
Garantiegegenstand
Innerhalb der oben festgelegten Garantiefrist wird jedes defekte Teil vom Hersteller
instandgesetzt oder durch ein neues bzw. ein funktionsfähiges Teil ersetzt.
Unter Vorbehalt gesetzlicher Bestimmungen des öffentlichen französischen
Rechts, die nach dem Druck dieser Garantie Gültigkeit erhalten könnten, trägt der
Benutzer die Kosten für Wegegeld und Arbeitszeit. Bei Rücksendung des Gerätes
an unser Werk werden die Kosten für den Hin- und Rücktransport vom Benutzer
getragen, während die Lohnkosten zu Lasten des Herstellers gehen.
Der Stillstand und der Nutzungsausfall des Gerätes im Fall der Reparatur geben
kein Anrecht auf Schadenersatzansprüche. In jedem Fall gilt weiterhin die
gesetzliche Garantie des Verkäufers gemäß Artikel 4 des frz. Erlasses Nr. 78-464
vom 24. März 1978.
Transportschäden
Das Risiko für den Transport der Geräte trägt stets der Benutzer. Es obliegt ihm,
vor Annahme des gelieferten Gerätes dessen einwandfreien Zustand
zu überprüfen.
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Wir übernehmen diesbezüglich keinerlei Haftung.

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