Hinweis
Beachten Sie für die Installation und Inbetriebnahme folgende Punkte:
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Konformitätserklärung
•
Prüfbescheide der zulassenden Stelle
•
Gültige nationale Vorschriften
6.1
Pflichten des Betreibers
Wichtiger Hinweis
In dem EWR (Europäischen Wirtschaftsraum) sind die nationale Umsetzung der Rahmen-
richtlinie (89/391/EWG) sowie die dazugehörigen Einzelrichtlinien und davon besonders die
Richtlinie (2009/104/EWG) über die Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheits-
schutz bei Benutzung von Arbeitsmitteln durch Arbeitnehmer bei der Arbeit, jeweils in der
gültigen Fassung, zu beachten und einzuhalten. In Deutschland ist die Betriebssicherheits-
verordnung einzuhalten.
Holen Sie sich die örtliche Betriebserlaubnis ein und beachten Sie die damit verbundenen
Auflagen. Zusätzlich müssen Sie die Umweltschutzauflagen und die örtlichen gesetzlichen
Bestimmungen für folgende Punkte einhalten:
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•
•
•
•
Anschlüsse:
Stellen Sie als Betreiber vor dem Aktivieren des Gerätes sicher, dass bei der Montage und
Inbetriebnahme, die örtlichen Vorschriften (z. B. für den Elektroanschluss) beachtet wurden.
6.1.1
Anleitung aufbewahren
Bewahren Sie die Anleitung sorgfältig auf und stellen Sie sicher, dass sie jederzeit verfügbar
und vom Benutzer des Produkts einsehbar ist.
6.1.2
Anleitung mitgeben
Bei Veräußerung des Messgerätes muss diese Betriebsanleitung mitgegeben werden. Die
Anleitung ist Bestandteil der Lieferung.
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die Sicherheit des Personals (Unfallverhütungsvorschriften)
die Sicherheit der Arbeitsmittel (Schutzausrüstung und Wartung)
die Produktentsorgung (Abfallgesetz)
die Materialentsorgung (Abfallgesetz)
die Reinigung (Reinigungsmittel und Entsorgung)
Betriebsanleitung
Regenmesser