9.
Wartung
Regelmäßige Reinigung und Wartung sichert die Langlebigkeit des Produkts. Wir empfehlen
einen Wartungsvertrag mit einem Elektrofachbetrieb abzuschließen, um eine regelmäßige
Wartung des Geräts zu garantieren.
Die Intervalle für Reinigung und Wartung sind abhängig von Aufstellungsort, Einflüssen aus
der Umgebung, Nutzungsintensität sowie Alter und Zustand des Geräts. Beachten Sie, dass
der Gesetzgeber für Ihren Fall häufigere Wartungen vorschreiben kann. Führen Sie diese
entsprechend durch.
Dokumentieren Sie durchgeführte Arbeiten in Reinigungs- und Wartungsprotokollen und
bewahren Sie diese den gesetzlichen Richtlinien entsprechend auf.
Der Gesetzgeber verlangt eine regelmäßige Durchführung verschiedener Prüfungen an
Ladestationen. Wir empfehlen die jährliche Durchführung einer Wiederkehrenden Prüfung
entsprechend IEC 60364-6 (in Deutschland DIN VDE 0105-100) durch eine prüfungserfahrene
Elektrofachkraft, eine Prüfung nach Ladesäulenverordnung (LSV) sowie die Prüfung und
Sicherheitsanalyse zum Stand der Technik nach BetrSichV in Deutschland. Bitte beachten
Sie in anderen Ländern die jeweils geltenden nationalen Vorschriften.
!
GEFAHR
Prüfen Sie das Produkt vor jeder Reinigung und Wartung auf etwaige
Beschädigungen. Beschädigte Produkte bergen die Gefahr eines
Stromschlages. Im Falle einer Beschädigung lassen Sie das Produkt von
einer Elektrofachkraft reparieren oder außer Betrieb nehmen.
ACHTUNG
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Sämtliche Arbeiten an eichrechtlich relevanten Bauteilen dürfen nur von
einem zertifizierten Instandsetzer durchgeführt werden. Lösen Sie daher
keinesfalls die vorhandenen Siegel und Plomben und führen Sie keinerlei
Tätigkeiten an den eichrechtlich relevanten Bauteilen der Ladestation aus.
Widerhandlung führt zum Verlust der Eichrechtskonformität und erfordert
eine sofortige Außerbetriebnahme der Ladestation.
!
ACHTUNG
Das Gehäuse von LADEplus kann im Regelfall nur elektronisch über das
LADEportal oder die LADE-App entriegelt werden. Sollte dies im Zuge einer
eichrechtlichen Kontrolle erforderlich werden, ist ein entsprechender
Zugang vom Betreiber zu gewähren.
lade.de – Seite 46