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Sicherheitsregeln - Upright 30sl Betriebsanleitung

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B
ETRIEBSANLEITUNG
WARNUNG
Alle Bediener müssen die Sicherheitsregeln und Betriebsanleitungen gründlich durchlesen,
verstehen und befolgen, bevor sie an irgendeiner UpRight-Hocharbeitsbühne Wartungsarbeiten
ausführen oder diese in Betrieb nehmen.

Sicherheitsregeln

Gefahr der Tötung
Gefahr des Umkippens
Kollisionsgefahr
Absturzgefahr
durch Stromschlag
NIEMALS die Arbeitsbühne ausfahren
Arbeitsbühne NIEMALS in Position
NIEMALS auf das
oder die Maschine mit ausgefahrener
fahren, ohne vorher sicherzustellen,
DIESE MASCHINE IST
Schutzgeländer oder dessen
Arbeitsbühne fahren, wenn der Boden
dass oberhalb der Maschine keine
NICHT ISOLIERT.
mittlere Schiene steigen, darauf
nicht fest und eben ist.
Hindernisse oder sonstigen
stehen oder sitzen.
Gefahren bestehen.
VERWENDUNG DER HOCHARBEITSBÜHNE: Diese Hocharbeitsbühne dient zum Heben von Personen und deren Werkzeugen sowie des für
die Arbeit benötigten Materials. Sie ist für die Ausführung von Reparatur- und Montagearbeiten an hochgelegenen Arbeitsplätzen (Decken,
Kränen, Dachkonstruktionen, Gebäuden usw.) vorgesehen. Sämtliche anderen Einsatzzwecke der Hocharbeitsbühne sind verboten!
DIESE HOCHARBEITSBÜHNE IST NICHT ISOLIERT! Aus diesem Grund ist es dringend erforderlich, von stromführenden Teilen elektrischer
Geräte einen Sicherheitsabstand einzuhalten!
Es ist verboten, die zulässige Höchstbelastung zu überschreiten! Weitere Anweisungen finden Sie unter „Besondere Einschränkungen" auf
Seite 40.
Die Verwendung bzw. der Betrieb der Hocharbeitsbühne als Hebevorrichtung oder Kran (Heben oder Absenken von Lasten) ist verboten!
Den vorgeschriebenen manuellen Kraftaufwand für diese Maschine NIE überschreiten. Weitere Anweisungen finden Sie unter „Besondere
Einschränkungen" auf Seite 40.
Alle Lasten gleichmäßig auf der Arbeitsbühne VERTEILEN.
Maschine NIEMALS in Betrieb nehmen, ohne zuvor das Arbeitsgelände auf Bodengefahren, wie z.B. Löcher, abschüssige Stellen,
Unebenheiten, Rinnsteine oder Schutt zu untersuchen und diese zu umgehen.
Maschine nur auf Standflächen BETREIBEN, deren Tragfähigkeit für die Radlasten ausreicht.
Die Maschine NICHT in Betrieb nehmen, wenn der Nennwert für die Windgeschwindigkeit überschritten wird. Weitere Anweisungen finden Sie
unter „Beaufort-Skala" auf Seite 40.
BEI NOTFÄLLEN den NOTAUSSCHALTER drücken, um alle Antriebsfunktionen zu deaktivieren.
Es ist verboten, das Geländer der Arbeitsbühne zu besteigen, auf dieser zu stehen oder von der Arbeitsbühne her Gebäude, Stahl- oder
vorgefertigte Betonbauteile zu besteigen!
FALLS während des Hochfahrens der Arbeitsbühne ein WARNSIGNAL ERTÖNT, sofort STOPPEN und die Arbeitsbühne vorsichtig absenken.
Maschine auf eine feste, ebene Standfläche bringen.
Die Außerkraftsetzung von Sicherheitseinrichtungen ist verboten und stellt für die auf der Hocharbeitsbühne und in ihrer Reichweite befindlichen
Personen eine Gefahr dar.
Der Abbau der Tür oder anderer Teile des Geländers ist verboten! Es ist immer zu kontrollieren, ob die Tür geschlossen und sicher verriegelt ist!
Es ist verboten, die Tür offen zu lassen (mit Befestigungsbändern offen zu halten), wenn die Arbeitsbühne angehoben wird!
Es ist verboten, die Höhe bzw. Reichweite der Arbeitsbühne durch Aufstellen von Leitern, Gerüsten oder ähnlichen Gegenständen
zu vergrößern!
An der Maschine NIEMALS Wartungsarbeiten durchführen, wenn die Arbeitsbühne hochgefahren ist, ohne das Hubgestell zu blockieren.
Maschine vor Benutzung gründlich auf gerissene Schweißnähte, lose oder fehlende Metallteile, Hydrauliklecks, lose Kabelanschlüsse und
beschädigte Kabel oder Schläuche ÜBERPRÜFEN.
Vor Benutzung SICHERSTELLEN, dass alle Schilder angebracht und gut lesbar sind.
Maschine NIEMALS in Betrieb nehmen, wenn diese beschädigt ist, nicht einwandfrei funktioniert oder deren Schilder beschädigt
sind oder fehlen.
Batterie NIEMALS in der Nähe von Funken oder bei offener Flamme aufladen. Beim Laden von Batterien wird explosives
Wasserstoffgas freigesetzt.
Modifikationen der Hocharbeitsbühne sind verboten bzw. nur mit Genehmigung von UpRight zulässig.
Arbeitsbühne NACH GEBRAUCH vor unbefugter Benutzung sichern, indem die Schlüsselschalter ausgeschaltet werden und der Schlüssel
abgezogen wird.
Seite 37

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