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Sicherheit; Produktsicherheit; Sicherheitsvorschriften - Nicotra Gebhardt BA Betriebsanleitung

Dachventilatoren
Inhaltsverzeichnis

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4. Sicherheit

4.1. Produktsicherheit

Die Ventilatoren bieten ein hohes Maß an Betriebssicherheit und einen
hohen Qualitätsstandard, der durch ein zertifiziertes Qualitätsmanagement-
System (EN ISO 9001) gewährleistet wird.
Alle Ventilatoren werden vor Verlassen des Werkes einer Kontrolle
unterzogen und mit einem Prüfsiegel versehen.
Dennoch können beim Betrieb von Dachventilatoren Gefahren für Leib und
Leben des Benutzers oder Dritter bzw. Beeinträchtigungen des
Dachventilators und anderer Sachwerte entstehen.
Ventilator nur in technisch einwandfreiem Zustand sowie
bestimmungsgemäß, sicherheits- und gefahrenbewusst unter Beachtung
der Betriebsanleitung betreiben.
Störungen, die die Sicherheit beeinträchtigen können, umgehend
beseitigen lassen.
Explosionsfähige Gasgemische können in Verbindung mit heißen und
bewegten Teilen schwere oder tödliche Verletzungen verursachen.
Explosionsgefahr durch erhöhte Umgebungstemperatur!
Umgebungstemperatur beobachten.
Gefahr
Für ausreichende Kühlluftzufuhr sorgen
.

4.2. Sicherheitsvorschriften

Ventilator nur in Übereinstimmung mit folgenden Vorschriften in Betrieb
nehmen, betreiben und instand halten:
• Betriebsanleitung
• Warn- und Hinweisschilder am Ventilator
• Alle anderen zur Anlage gehörenden Betriebs- und Montageanleitungen
• Anlagenspezifische Bestimmungen und Erfordernisse
• Gültige nationale und regionale Vorschriften, insbesondere
Explosionsschutz, Sicherheit, Unfallverhütung
Deutsch
DE-7/24

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