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Österreich - Garantie/Kundendienst - AEG Electrolux B9831-5 Benutzerinformation

Elektro-einbaubackofen
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ÖSTERREICH - Garantie/Kundendienst
werden muss. Durch Ihren Beitrag zum korrekten Entsorgen dieses Produkts schützen Sie
die Umwelt und die Gesundheit Ihrer Mitmenschen. Umwelt und Gesundheit werden
durch falsches Entsorgen gefährdet. Weitere Informationen über das Recycling dieses
Produkts erhalten Sie von Ihrem Rathaus, Ihrer Müllabfuhr oder dem Geschäft, in dem
Sie das Produkt gekauft haben.
Verpackungsmaterial
Das Verpackungsmaterial ist umweltfreundlich und wieder verwertbar. Kunststoffteile
sind mit internationalen Abkürzungen wie PE, PS usw. gekennzeichnet. Entsorgen Sie das
Verpackungsmaterial in den dafür vorgesehenen Behältern der kommunalen Entsorgungs-
stellen.
ÖSTERREICH - GARANTIE/KUNDENDIENST
AT
Sehr geehrter Kunde!
Wir, die Electrolux Hausgeräte GmbH, beglückwünschen Sie zum Erwerb eines Gerätes
aus dem Electrolux Konzern. Für dieses Gerät räumen wir Ihnen, als Verbraucher im Sinne
des Konsumentenschutzgesetzes gemäß den nachstehenden Bedingungen, eine besonde-
re Garantie ein, die Ihnen zusätzliche Rechte gewährt.
1. Die Garantie beginnt mit dem Tag an dem das Gerät gekauft wurde und erstreckt
sich über einen Zeitraum von 24 Monaten. Wir empfehlen daher, den Kaufbeleg un-
bedingt aufzubewahren.
2. Die Garantie umfasst Mängel am Gerät, die nachweislich auf einen Material- und /
oder Herstellungsfehler beruhen, wenn sie uns innerhalb von 14 Tagen nach dem Auf-
treten angezeigt werden. Nicht unter diese Garantie fallen Schäden oder Mängel, die
durch nicht vorschriftsgemäße Handhabung des Gerätes, durch Nichtbeachtung der
Einbauvorschriften und Gebrauchsanweisungen und durch Reparaturen oder Eingrif-
fe, die von Personen vorgenommen wurden, die hierzu von uns nicht ermächtigt
sind, verursacht wurden. Werden unsere Geräte mit Ersatzteilen oder Zubehörteilen
versehen, die keine Originalteile sind und wurde dadurch ein Defekt verursacht, ist
dieser ebenfalls nicht durch die Garantie gedeckt. Von der Garantiezusage ausgenom-
men sind Verschleißteile (z.B.: Keilriemen, Kohlebürsten, Leuchtmittel, usw.).
3. Die Garantiezusage umfasst die Behebung oben dargestellter Mängel am Gerät inner-
halb angemessener Frist nach Mitteilung des Mangels durch Verbesserung. Die zu die-
sem Zweck erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Weg-, Arbeits-,
und Materialkosten werden von uns getragen. Über die Verbesserung hinausgehende
Ansprüche werden durch diese Garantie nicht eingeräumt. Verbesserungsarbeiten wer-
den, soweit möglich, am Aufstellungsort, sonst in unseren Kundendienstwerkstätten,
durchgeführt. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über. Es ist jeweils der Kaufbe-
leg mit Kauf- bzw. Lieferdatum vorzulegen.
4. Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung der Garantiefrist noch setzen
sie eine neue Garantiefrist in Lauf. Die Garantiefrist für ausgewechselte Teile endet
mit der Garantiefrist für das ganze Gerät.
5. Weitergehende oder andere Ansprüche, insbesondere solche auf Ersatz außerhalb des
Gerätes entstandener Schäden sind - soweit eine Haftung nicht zwingend gesetzlich
angeordnet ist - ausgeschlossen.

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