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ALLGEMEINE HINWEISE
Schutz personenbezogener
Daten: Richtlinie 2002/58/EG
des Europäischen Parlaments
und des Rats.
Die rechtliche Grundlage zur
Aktivierung und Funktion des
intelligenten Notrufs sind der
abgeschlossene Connected-
Ride Vertrag für diese Funktion
sowie die entsprechenden Ge-
setze, Verordnungen und Richt-
linien des Europäischen Parla-
ments und des Europäischen
Rats.
Die betreffenden Verordnun-
gen und Richtlinien regeln den
Schutz natürlicher Personen bei
der Verarbeitung personenbe-
zogener Daten.
Die Verarbeitung personen-
bezogener Daten durch den
intelligenten Notruf entspricht
den europäischen Richtlinien
zum Schutz personenbezoge-
ner Daten.
Der intelligente Notruf verarbei-
tet personenbezogene Daten
nur bei Zustimmung des Fahr-
zeughalters.
Der intelligente Notruf und an-
dere Dienste mit Zusatznut-
zen dürfen personenbezogene
Daten nur auf der Grundlage
der ausdrücklichen Zustim-
mung der durch die Datenver-
arbeitung betroffenen Person
verarbeiten, z. B. des Fahrzeug-
halters.
SIM-Karte
Der intelligente Notruf wird
über die im Fahrzeug einge-
baute SIM-Karte per Mobilfunk
ausgeführt. Die SIM-Karte ist
dauerhaft in das Mobilfunknetz
eingebucht, um einen schnellen
Verbindungsaufbau zu ermög-
lichen. Die Daten werden im
Fall eines Notfalls an den Fahr-
zeughersteller gesendet.
Verbesserung der Qualität
Die bei einem Notruf übertra-
genen Daten werden vom Her-
steller des Fahrzeugs auch zur
Verbesserung der Produkt- und
Servicequalität genutzt.
Standortermittlung
Die Position des Fahrzeugs
kann auf Basis der Mobilfunk-
zellen ausschließlich durch den
Anbieter des Mobilfunknetzes
bestimmt werden. Eine Ver-
knüpfung von Fahrzeug-Identi-
fizierungsnummer und Telefon-
nummer der eingebauten SIM-
Karte ist für den Diensteanbie-
ter nicht möglich. Eine Ver-
knüpfung von Fahrzeug-Identi-
fizierungsnummer und Telefon-
nummer der eingebauten SIM-
Karte kann ausschließlich der