Bereitstellung der vom Hersteller an den Kunden verkauften Produkte und
erbrachten Dienstleistungen darf weder ausdrücklich noch stillschweigend
so ausgelegt werden, dass sie Dritten (mit Ausnahme des Vertriebspartners,
des Händlers und des Käufers) zugute kommt oder ihnen gegenüber eine
Verpflichtung begründet. Die Haftung des Herstellers für Schäden,
unabhängig von Art oder Handlung, ist auf die Höhe der an den Hersteller
für das/die Produkt(e) und/oder die Wartung(en) gezahlten Gebühren oder
sonstigen Kosten beschränkt.
DER HERSTELLER HAFTET NICHT FÜR ENTGANGENE EINNAHMEN ODER
INDIREKTE, BESONDERE, BEILÄUFIGE, FOLGE-, BEISPIELHAFTE ODER
STRAFRECHTLICHE SCHÄDEN, SELBST WENN DER HERSTELLER WUSSTE
ODER HÄTTE WISSEN MÜSSEN, DASS SOLCHE SCHÄDEN MÖGLICH SIND,
UND SELBST WENN UNMITTELBARE SCHÄDEN KEINE ABHILFE SCHAFFEN.