Die Dugena Uhren und Schmuck GmbH gewährt
für die einwandfreie Funktion dieser DUGENA Uhr 36
Monate Garantie ab Kaufdatum gemäß nachfolgen-
den Bestimmungen. Innerhalb dieser Frist werden
Material- und Fabrikationsmängel kostenlos beho-
ben. Sollte dies nach unserer Auffassung nicht mög-
lich oder unwirtschaftlich sein, so leisten wir Ersatz
in Form eines gleichen oder ähnlichen Modells nach
unserer Wahl. Diese Garantie umfasst das Uhrwerk,
Zeiger und Zifferblatt.
Mängel, die durch normale Alterung oder Abnutzung,
durch unsachgemäße Behand-lung, Nichteinhaltung
der Bedienungsanleitung oder Überbeanspruchung
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entstehen (z.B. durch Stöße, Brüche, Herunterfallen)
sind von der Garantie ausgeschlossen, ebenso wie
Verschleißteile (z.B. Armband, Batterie, Krone und
Glas).
Die Höhe jeglicher Ersatzleistung ist beschränkt auf
den Kaufpreis der Uhr. Eine Haftung für Neben- und
Folgeschäden ist ausgeschlossen.
Die Garantie erlischt, wenn Wartung oder Reparatur
der Uhr nicht durch Dugena oder einen durch Dugena
autori-sierten Fachbetrieb durchgeführt werden. Die
Inanspruchnahme der Garantie setzt voraus, dass
der von einem autorisierten DUGENA Fachhändler
vollständig und korrekt ausgefüllte Garantieschein
vorgelegt wird. Bei Inanspruchnahme bringen Sie
die Uhr bitte zusammen mit Ihrem Kaufbeleg und
dem ordnungsgemäß ausgefüllten Garantieschein
zu einem autorisierten DUGENA-Fachhändler, nach
Möglichkeit zu dem Händler, bei dem die Uhr
gekauft wurde. Die Einsendung erfolgt auf Risiko
des Absenders. Die Rechte, die dem Käufer in dieser
Garantie gewährt werden, stehen ihm zusätzlich zu
seinen gesetzlichen Gewähr-leistungsrechten zu,
die er für einen Zeitraum von 2 (zwei) Jahren ab
Übergabe gegen den Verkäufer der Uhr hat.
Beschränkte Garantie
Diese beschränkte Garantie gilt nur für Käufer, die das
Produkt von einem autorisierten Händler oder Resel-
ler in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union
erworben haben. Die Rechte, die dem Käufer in dieser
Garantie gewährt werden, stehen ihm zusätzlich zu sei-
nen gesetzlichen Gewährleistungsrechten zu, die er nach
dem Recht des Landes, in dem er das Produkt erworben
hat (in der EU für einen Zeitraum von 2 (zwei) Jahren ab
Übergabe) gegen den Verkäufer der Uhr hat.
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