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Umweltschutz und Recycling
Entsorgung von Geräten mit Kältemittel R290
Gemäß der F-Gase-Verordnung (EU 517/2014)
und lokalen Vorschriften ist das Gerät und das ent-
haltene Kältemittel durch zertifizierte Entsorgungs-
stellen oder Fachbetriebe zu entsorgen.
Kältemittel entfernen
Das Kältemittel R290 muss vor der Entsorgung
durch zertifiziertes Fachpersonal abgesaugt
werden. Verwenden Sie geeignete Auffangbehälter
und stellen Sie sicher, dass die Entsorgung
umweltgerecht erfolgt.
Geräte- und Materialrecycling
Kunststoffteile, Metallgehäuse und elektronische
Komponenten können recycelt werden. Kontak-
tieren Sie örtliche Recyclingstellen oder die kom-
munalen Sammelstellen für spezifische Anforde-
rungen.
Kennzeichnung der Entsorgung
Geräte, die entleert wurden, sollten mit einem ent-
sprechenden Vermerk versehen werden, um Miss-
brauch zu vermeiden.
Entsorgung der Verpackung
Alle Produkte werden für den Transport sorgfältig
in umweltfreundlichen Materialien verpackt.
Leisten Sie einen wertvollen Beitrag zur Abfallver-
minderung und Erhaltung von Rohstoffen und ent-
sorgen Sie das Verpackungsmaterial daher nur bei
entsprechenden Sammelstellen.
Entsorgung der Geräte und Komponenten
Bei der Fertigung der Geräte und Komponenten
werden ausschließlich recyclebare Materialien ver-
wendet. Tragen Sie zum Umweltschutz bei, indem
Sie sicherstellen, dass Geräte oder Komponenten
(z.B. Batterien) nicht im Hausmüll sondern nur auf
umweltverträgliche Weise nach den regional gül-
tigen Vorschriften, z.B. durch autorisierte Fachbe-
triebe der Entsorgung und Wiederverwertung oder
z.B. kommunale Sammelstellen entsorgt werden.
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