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probst FTZ-I Betriebsanleitung Seite 12

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Allgemeines
3
Allgemeines
3.1
Bestimmungsgemäßer Einsatz
Das Gerät (FTZ-MAXI-50) ist ausschließlich geeignet zum Greifen und Versetzen von sauberen, rechteckigen und
an den Greifflächen unverschmutzter marktüblicher Betonfertigteile; wie Trittstufen; Bordsteinen und dergleichen. In
Verbindung mit einem Hebezeug/Trägergerät wie z.B. Bagger oder Kräne.
ACHTUNG: Das Arbeiten mit diesem Gerät darf nur in bodennahem Bereich erfolgen!
(➔ Kapitel „Sicherheit im Betrieb" und „Begriffsdefinitionen")
Es dürfen nur Steinelemente mit parallelen und ebenen Greifflächen gegriffen werden!
Ansonsten besteht Abrutschgefahr!
NICHT ERLAUBTE TÄTIGKEITEN:
Eigenmächtige Umbauten am Gerät oder der Einsatz von eventuell selbstgebauten
Zusatzvorrichtungen gefährden Leib und Leben und sind deshalb grundsätzlich verboten!
Tragfähigkeiten (WLL) des Gerätes dürfen nicht überschritten werden.
Nennweiten/Greifbereiche dürfen nicht überschritten bzw. unterschritten werden.
Alle nicht bestimmungsgemäßen Transporte mit dem Gerät sind strengstens untersagt:
das Transportieren von Menschen und Tieren.
das Greifen und Transportieren von Baustoffpaketen, Gegenständen und Materialien, die nicht in
dieser Betriebsanleitung beschrieben sind.
das Anhängen von Lasten mit Seilen, Ketten o.ä. an dem Gerät, außer an den dafür
vorgesehenen Einhängeösen/-bolzen.
das Greifen von Greifgütern mit Verpackungsfolie, da dabei Abgleitgefahr besteht.
das Greifen von Greifgütern mit Reibbeiwert mindernder Oberfläche (z.B. abmehlende,
behandelte, verschmutzte, angefrorene, beschichtete, lackierte Oberflächen), da dies zur
Verminderung des Reibwertes zwischen Greifbacken und Greifgut führt → Abgleitgefahr!
Abhilfe: Bei Verschmutzung jeglicher Art ist zwingend eine Reinigung der Greifbacken und
Oberfläche der Produkte im Bereich der Greifbacken vor jedem Greifvorgang erforderlich!
das Greifen von Greifgütern, welche sich durch die
Klemmkraft des Greifgerätes verformen oder
brechen können!
das Greifen von Greifgütern, welche sichtbare
Beschädigungen aufweisen oder durch ihr
Eigengewicht brechen können.
das Greifen und Transportieren von konischen und
runden Greifgütern, da dabei Abgleitgefahr besteht
(siehe Abbildung rechts).→
Steinlagen, die „Füße", „Bäuche" oder „blinde
Abstandshalter" haben.
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