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Infors HT Celltron Betriebsanleitung Seite 17

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2.8
Besondere Gefahren
Brennbare oder explosive Stoffe
Ätzende oder giftige Stoffe
Bioaktive oder pathogene Orga-
nismen
20.12.2023
Dieses Kapitel behandelt Gefahren und Restrisiken, die bei besonderen
Anwendungen innerhalb der normalen, bestimmungsgemässen Ver-
wendung des Geräts auftreten können.
Da solche Anwendungen bewusst durchgeführt werden, liegt die
Verantwortung zum Schutz gegen eventuelle gesundheitliche Schädi-
gungen bei den Bedienern und dem Betreiber. Der Betreiber ist dafür
verantwortlich, dass die entsprechende Schutzausrüstung und die für
solche Anwendungen erforderliche Infrastruktur zur Verfügung stehen.
Die Verwendung oder Herstellung von brennbaren oder explosiven
Stoffen fällt nicht unter die bestimmungsgemässe Verwendung, da
das Gerät nicht explosionsgeschützt ist. Sind vom Betreiber solche
Anwendungen vorgesehen, muss die Eignung des Geräts unbedingt
mit den zuständigen lokalen Behörden abgeklärt werden.
Bei Verwendung von verunreinigten Prozessgasen besteht Explosions-
gefahr. Daher ausschliesslich Prozessgase ohne Verunreinigung ver-
wenden.
Die Verwendung oder Herstellung von ätzenden oder giftigen Stoffen
birgt ein erhebliches gesundheitliches Risiko, das besondere Mass-
nahmen zum Schutz des Personals erforderlich macht.
Da solche Anwendungen bewusst vorgenommen werden, liegt es in
der Verantwortung des Personals, sich entsprechend zu schützen.
Die Verwendung oder Herstellung von bioaktiven Substanzen, patho-
genen Organismen oder gentechnisch veränderten Kulturen birgt ein
erhebliches gesundheitliches Risiko, das besondere Massnahmen zum
Schutz des Personals erforderlich macht.
Interne Sicherheitsvorschriften im Umgang mit bioaktiven Sub-
stanzen, pathogenen Organismen oder gentechnisch veränderten
Kulturen befolgen.
Celltron - Betriebsanleitung
Sicherheit und Verantwortung
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