German road law
• Législation routière allemande •
Duits verkeersrecht
RECHTSGRUNDLAGE STVZO § 67, ABSATZ 3
1
„Fahrräder müssen mit einem oder zwei nach vorn wirkenden Scheinwerfern für weißes
Abblendlicht ausgerüstet sein. Der Scheinwerfer muss so eingestellt sein, dass er andere
Verkehrsteilnehmer nicht blendet."
EINSTELLEN DER FERNLICHTFUNKTION
Mit dem Taster für Fernlichtfunktion kann die Fernlichtfunktion mit Ausleuchtung oberhalb der
Hell-Dunkel Grenze des Abblendlichtes zu- und abgeschaltet werden. Bitte beachte, dass die
Fernlichtfunktion entgegenkommenden Verkehr blendet und daher immer dann abgeschaltet
werden muss, wenn Blendgefahr besteht.
*Empfohlene Ausrichtung ca. 7 cm unterhalb der Oberkante des Scheinwerfers.
*Suggested adjustment approximatly 7 cm under the top edge of the front light.
*Réglement conseillé d'environ 7 cm sous le bord supérieur du phare.
*Aangeraden afstelling ca. 7 cm onder de bovenkant van de koplamp.
26 • 27