2 Sicherheit und Unfallverhütung
2.8 Fahrbetrieb
Vor der Inbetriebnahme der Erdbaumaschine
sind der Fahrersitz, die Spiegel und die
Bedienungselemente so einzustellen, daß ein
sicheres Arbeiten möglich ist.
Ein vorhandener Haltegurt (Sitzgurt) ist immer
anzulegen.
Die Scheiben müssen sauber und eisfrei sein.
Die Fahrstraßen müssen so beschaffen sein,
daß ein reibungsloser und sicherer Betrieb
gewährleistet ist. Das heißt, sie müssen
ausreichend breit, mit möglichst geringem
Gefälle und auf tragfähigem Untergrund
angelegt werden.
Bei Fahrwegen müssen Gefällstrecken so
angelegt sein, daß die Erdbaumaschine sicher
abgebremst werden kann.
Vor dem Befahren der Gefällstrecke ist der
dem Gelände entsprechende Gang einzu-
legen und die Schaltung während der Fahrt im
Gefälle nicht zu betätigen (Straßen- oder
Geländegang).
In starkem Gefälle und in Steigungen muß zur
Erhöhung
der
Standsicherheit
möglichst bergseitig geführt werden.
Vor dem Befahren von Brücken, Kellerdecken,
Gewölben o. ä. ist deren Tragfähigkeit zu
beachten.
Vor
dem
Einfahren
Tunnels usw. sind die lichten Abmessungen
der baulichen Anlagen zu beachten.
Der Betreiber hat dafür Sorge zu tragen, daß
die
Erbaumaschine
Vorgaben der StVZO/StVO ausgerüstet ist,
z.B.
mit
Verbandskasten,
bauartgeprüfter Warnlampe, und daß der
Fahrer eine gültige Fahrerlaubnis besitzt.
10
die
Last
in
Unterführungen,
entsprechend
den
Warndreieck,
Außerhalb
des
öffentlichen
bereiches, z. B. auf Werksgeländen, sollen
Verkehrsvorschriften sinngemäß angewendet
werden.
Dieser
Hinweis
hinsichtlich
der
Fahrerlaubnis
werden.
2.9 Arbeitsbetrieb
Täglich vor Arbeitsbeginn und nach jedem
Werkzeugwechsel hat der Maschinenführer
die
korrekte
Befestigung
werkzeuges, bzw. die richtige Verriegelung
des
Schnellwechslers
Arbeitswerkzeug
ist
vorsichtig
zu
bewegen.
Überprüfung
darf
Gefahrenbereich aufhalten.
Der Maschinenführer darf die Arbeitsein-
richtungen
über
Bedienungs-
und
Arbeitsplätze
Maschinen
nur
hinwegschwenken,
diese durch Schutzdächer (FOPS) gesichert
sind.
Ist der geforderte Schutz über der Kabine
nicht vorhanden, so hat der Fahrer dieses
Fahrzeuges den Fahrerstand zu verlassen,
wenn das Überschwenken notwendig ist.
Die Fahrzeuge sind so zu beladen, daß sie
nicht überlastet werden und während der
Fahrt kein Material verlieren können. Das
Fahrzeug ist aus geringstmöglicher Höhe zu
beladen.
An Kippstellen dürfen Erdbaumaschinen nur
betrieben
werden,
Maßnahmen getroffen worden sind, die ein
Abrollen oder Abstürzen verhindern.
Verkehrs-
sollte
auch
beachtet
des
Arbeits-
zu
prüfen.
Das
in
geringer
Höhe
Während
dieser
sich
niemand
im
besetzte
Fahrer-,
anderer
wenn
wenn
geeignete
SKL 833 Basic