GEFAHR!
Hohe Verletzungs- und Sachschadengefahr bei einem Energieausfall der
Einrichtung durch Herabfallen / Umherfliegen des Werkstücks
•
Der Hersteller der technischen Einrichtung, sowie der Betreiber dieser
Einrichtung müssen anhand einer durchgeführten und dokumentierten
Gefährdungsermittlung sicherstellen, dass bei einem Ausfall der
Energieversorgung, mittels geeigneter Maßnahmen, die Funktion des
Produkts bis zum Stillstand der Einrichtung erhalten bleibt. (z.B.
Druckspeicher für Hydraulikanlagen, zur Aufrechterhaltung eines
notwendigen Spanndrucks)
•
Das Produkt darf nur an Einrichtungen eingesetzt werden, welche die
Mindestanforderungen der EG-Maschinenrichtlinie erfüllen.
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Die technische Einrichtung muss insbesondere technische
Schutzmaßnahmen beinhalten, die vor möglichen mechanischen
Gefährdungen schützen.
GEFAHR!
Hohe Verletzungs- und Sachschadengefahr bei Versagen des Produktes
bedingt durch Nichteinhaltung bzw. Vernachlässigung der Wartungs- und
Instandhaltungspläne
•
Die in dieser Anleitung angegebenen Wartungs- und
Instandsetzungsvorschriften sind in jedem Fall einzuhalten.
•
Produkt bzw. einzelne Komponenten sind in angegebenen Zeiträumen, mit
den dafür notwendigen Prüfmitteln /-verfahren zu prüfen
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Arbeiten am Produkt dürfen nur von qualifiziertem Personal ausgeführt
werden.
D 11/22
(siehe hierzu auch 2.7 Personalqualifikation)
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