12 Gefahrenschutzmaßnahmen
12.1 Allgemein
Bei der Beurteilung der möglichen Gefahren und der Eignung von Kontrollmaßnahmen sind drei Aspekte der Anwen-
dung von Lasern zu berücksichtigen:
a ) Die Fähigkeit des Lasers oder Lasersystems, eine Verletzung von Personen zu verursachen. Bei dieser Erwägung
ist auch menschlicher Zugang zur Hauptaustrittsöffnung oder weiteren Öffnungen zu berücksichtigen;
b ) die Umgebung, in der der Laser verwendet wird;
c ) der Ausbildungsstand des Personals, das den Laser bedient oder der Laserstrahlung ausgesetzt sein könnte.
Die praktischste Art der Beurteilung und K ontrolle von Gefahren durch Laserstrahlen besteht darin, Lasersysteme nach
ihrem relativen Gefahrenpotenzial zu klassifizieren und anschließend geeignete Kontrollmaßnahmen für die jeweiligen
Klassen festzusetzen. Die Anwendung des Klassifizierungssystems schließt in den meisten F ällen die Notwendigkeit
für radiometrische Messungen durch den Anwender aus.
Das Klassifizierungsschema bezieht sich speziell auf die err eichbare Emissionsleistung des L asersystems und die
möglichen Gefahren auf der Grundlage seiner physikalischen Eigenschaften. Bei der F estlegung der erfor derlichen
Kontrollmaßnahmen spielen jedoch auch Umgebungs- und P ersonalfaktoren eine Rolle. Eine ver antwortungsvolle
Person ist zum Laserschutzbeauftragten zu ernennen, der die Aufgabe hat, in Situationen, die durch diesen Standard
nicht speziell abgedeckt sind, auf Informationen basierende Entscheidungen zu fällen.
Die folgenden Einzelheiten beziehen sich auf den Betrieb von Laserprodukten:
- im Freiland oder auf Baustellen, w o administrative Kontrollen häufig die einzige v ernünftige Möglichkeit für einen
sicheren Betrieb darstellen;
- in Labors und Werkstätten, wo technische Kontrollen wahrscheinlich die wichtigste Rolle spielen;
- bei Displays und V orführungen, wo Vorausplanung, Entwürfe und Zugangsk ontrollen häufig die einzige pr aktisch
durchführbare Möglichkeit für einen sicheren Betrieb darstellen.
12.2 Gefahrenabschätzung für Laser der Klassen 3B und 4 bei Verwendung im Freien
Das Gefahr enpotenzial für L aser der Klassen 3B und 4 kann sich über eine betr
Entfernung v om L aser, bei der die Bestr ahlung oder Bestr ahlungsstärke unter den entspr echenden Gr enzwert der
maximal zulässigen Betr ahlung (MZB) fällt , wird als Sicherheitsabstand (nominal ocular hazar d distance NOHD) be-
zeichnet. Der Bereich, in dem die Bestrahlung oder Bestrahlungsstärke den entsprechenden Grenzwert der maximal
zulässigen Betr ahlung (MZB) übersteigt , wir d als Gefahr enbereich (nominal ocular hazar d area NOHA) bezeichnet .
Dieser Bereich wird durch die Grenzen der Schwenkung, Hebung und Punktgenauigk eit des Lasersystems abgegrenzt
und erstreckt sich entweder bis zur Grenze des NOHD oder zur Position eines Targets oder einer Auffangvorrichtung.
Der genaue NOHA hängt außer dem von der Art der einzelnen Materialien im Str ahlengang ab, wie z. B. spiegelnde
Reflektoren.
Der NOHD hängt von den Ausgangseigenschaften des L asers, dem entsprechenden MZB-Wert, der Art des v erwende-
ten optischen Systems und den Aus wirkungen der Atmosphäre auf die Fortpflanzung des Laserstrahls ab. In Anhang A
sind Formeln und Beispiele für die Berechnung des NOHD zu finden.
12.3 Personenschutz
Der Bedarf an persönlicher Schutzkleidung gegen die Gefahren beim Laserbetrieb sollte durch administrative Kontrol-
len, technische Lösungen und die Abschirmung des Laserstrahls so gering wie möglich gehalten werden.
Wenn die Möglichkeit eines Kontakts von Personen mit potenziell gefährlicher Laserstrahlung besteht (Klasse 3B und
Klasse 4), muss angemessene persönliche Schutzkleidung bereitgestellt werden.
WI-CDEVA
ächtliche Distanz erstr ecken. Die
6