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Schutz Der Augen - Olympus Wi-Cdeva Bedienungsanleitung

Kondensor-tirf-system für bx2wi
Inhaltsverzeichnis
10.5 Warnhinweise
Die Eingänge der Bereiche oder Abschirmungen, in denen sich Laserprodukte der Klassen 3B und 4 befinden, müs-
sen mit den entsprechenden Warnhinweisen gekennzeichnet sein.
10.6 Strahlengänge
Der von Laserprodukten der Klassen 1M und 2M, w elche unter Bedingung 1 aus T abelle 10 fallen, von Laserprodukten
der Klasse 3R, die Energie außerhalb des Wellenlängenbereichs von 400nm bis 700nm emittieren, sowie von Laser-
produkten der Klassen 3B oder 4 abgegebene Laserstrahl muss am Ende seines genutzten Strahlengangs durch ein
diffus reflektierendes Material mit geeignetem Reflexionsvermögen und thermischen Eigenschaften oder dur c h Absor-
ber beendet werden.
Offene Laserstrahlengänge sollten nach Möglichkeit oberhalb oder unterhalb der Augenhöhe verlaufen.
Die Strahlengänge von Laserprodukten der Klasse 3R, die Energie außerhalb des Wellenlängenbereichs von 400nm
bis 700nm abgeben, sowie von Laserprodukten der Klassen 3B oder 4 müssen so kurz wie möglich gehalten wer den,
dürfen nur die Mindestanzahl an Richtungswechseln aufweisen, dürfen keinen Laufgang oder andere Zugangswege
kreuzen und müssen nach Möglichk eit abgeschirmt werden. Die Abschirmung (z. B. eine Röhr e) muss sicher ange-
bracht werden, sollte jedoch nicht starr an den str ahlenbildenden Komponenten montiert sein oder als Abstützung
dienen.
10.7 Spiegelnde Reflexionen
Die unbeabsichtigte spiegelnde Reflexion des Laserstr a hls eines Laserprodukts der Klassen 3R, 3B oder 4 ist sor gfältig
zu vemeiden. Spiegel, Linsen und Strahlenteiler müssen stabil angebracht werden und dürfen während der Emission
des Lasers nur kontrolliert bewegt werden.
Die unbeabsichtigte spiegelnde Reflexion der Laserstrahlung von Laserprodukten der Klassen 1M und 2M an Oberflä-
chen, die zu einer Fokussierung des Strahls führen könnte, ist zu vermeiden.
Reflektierende Flächen, die diffus erscheinen, k önnten in Wirklichk eit einen betr ächtlichen Teil des Str ahls spiegeln,
besonders im Infr arotbereich des Spektrums. Dies k önnte über länger e Strecken eine gr ößere Gefahr darstellen, als
man für reine (Lambert'sche) diffuse Reflexionen erwarten würde.
Die optischen Komponenten für Laser der Klassen 3B und 4 müssen besonders sorgfältig ausgewählt und die Ober-
flächen dieser Komponenten stets sauber gehalten werden.
Potenziell gefährliche spiegelnde Reflexionen treten an allen Oberflächen durchlässiger optischer Komponenten auf,
wie Linsen, Prismen und Strahlenteiler.
Potenziell gefährliche Str ahlung kann auch manche r eflektierenden Komponenten dur chdringen, wie Spiegel (bei-
spielsweise Infrarotstrahlung, die durch einen Reflektor für sichtbares Licht dringt).

10.8 Schutz der Augen

In allen Gefahrenbereichen, in denen Laserprodukte der Klasse 3R, die Energie außerhalb des Wellenlängenbereichs
von 400nm bis 700nm abgeben, oder Laser der Klassen 3B oder 4 in Gebr a uch sind, muss eine Schutzbrille getr a gen
werden, die Schutz gegen spezifische Laserwellenlängen bietet (siehe Klausel 12). Ausnahmen sind:
a ) wenn durch technische und administrative Maßnahmen ein potenzieller Kontakt oberhalb des entsprechenden
Grenzwerts der maximal zulässigen Bestrahlung (MZB) ausgeschlossen ist;
b ) wenn die Verwendung einer Schutzbrille aufgrund von ungewöhnlichen Betriebsbedingungen nicht möglich ist.
Derartige Betriebsabläufe dürfen nur mit Genehmigung des Laserschutzbeauftragten erfolgen.
c ) maximal zulässige Bestrahlung (MZB);
d ) optische Dichte der Schutzbrille bei der Laser-Ausgangswellenlänge;
e ) Anforderungen an die Transmission von sichtbarem Licht;
f ) Bestrahlungsstärke oder Bestrahlung, bei der eine Beschädigung der Schutzbrille eintritt;
g ) Bedarf an einer Brille zur Korrektur der Sehschärfe;
h ) Bequemlichkeit und Luftzirkulation;
i ) Verschlechterung oder Veränderung des absorbierenden Mediums, auch vorläufig oder vorübergehend;
j ) Festigkeit des Materials (Stoßfestigkeit);
k ) Anforderungen an die Rundumsicht;
l ) alle einschlägigen nationalen Vorschriften.
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