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Schutzkleidung; Medizinische Überwachung - Olympus Wi-Cdeva Bedienungsanleitung

Kondensor-tirf-system für bx2wi
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In allen Gefahrenbereichen, in denen Laser der Klassen 3B oder 4 verwendet werden, müssen Schutzbrillen getragen
werden, die ausr eichenden Schutz gegen spezifische L aserstrahlung bieten. Diese Anfor derungen gelten nicht für
Laserprodukte der Klasse 3B, deren GZB (Grenzwerte der zugänglichen Strahlung) das Fünffache der Grenzwerte für
Klasse 2 im Wellenlängenbereich von 400 bis 700 nm nicht überschreiten. Weitere Ausnahmen sind:
a ) wenn durch technische und administr ative Maßnahmen ein potenzieller Kontakt oberhalb des entsprechenden
Grenzwerts der maximal zulässigen Bestrahlung (MZB) ausgeschlossen ist;
b ) wenn die Verwendung einer Schutzbrille aufgrund von ungewöhnlichen Betriebsbedingungen nicht möglich ist .
Derartige Betriebsabläufe dürfen nur mit Genehmigung des Laserschutzbeauftragten erfolgen.
10.8.1 Kennzeichnung von Schutzbrillen
Alle Laserschutzbrillen müssen deutlich mit den Informationen gekennzeichnet sein, die für die richtige Wahl der
Schutzbrille für spezielle Laser erforderlich sind.
10.8.2 Erforderliche optische Dichte
Die spektrale optische Dichte D
Schutzbrille ein breiteres Spektrum abdecken soll, muss der kleinste innerhalb der Bande gemessene W ert D
angegeben werden. Der für den Schutz der Augen erfor d erliche Wert D
net werden:
wobei H
die zu erwartende Expositionsstärke ohne Augenschutz ist.
0
10.8.3 Schutzbrille
Bei der W ahl einer Schutzbrille für L aser der Klasse 4 muss besonders auf Stabilität und Widerstandsfähigk eit
gegen Laserstrahlung geachtet werden.
10.9

Schutzkleidung

Bei der Wahl von Schutzkleidung gegen Laser der Klasse 4 muss besonders auf Stabilität und Widerstandsfähigk eit
gegen Laserstrahlung geachtet werden.
10.10 Schulung
Der Betrieb v on L aserprodukten der Klassen 1M und 2M, die Bedingung 1 in T abelle 10 nicht entspr echen, so wie
Lasersystemen der Klassen 3R, 3B und 4 kann eine Gefahr nicht nur für den Anwender, sondern über eine beträchtli-
che Distanz auch für andere Personen darstellen.
Wegen dieses Gefahrenpotenzials dürfen derartige Systeme nur von Personen bedient werden, die angemessen ge-
schult worden sind. Die Schulung, die v om Hersteller oder Liefer a nten des Systems, dem L aserschutzbeauftragten oder
einer anerkannten externen Organisation erteilt werden kann, muss folgendes beinhalten, ist jedoch nicht dar auf be-
schränkt:
a ) Einweisung in die Bedienungsabläufe des Systems;
b ) richtige Anwendung der Gefahrenschutzmaßnahmen, Warnhinweise usw.;
c ) Bedarf an persönlicher Schutzausrüstung;
d ) Unfallberichtverfahren;
e ) biologische Wirkungen des Lasers auf die Augen und die Haut.
Siehe auch Klausel 12.
10.11 Medizinische Überwachung
Sofern keine nationalen Vorschriften vorhanden sind, müssen folgende Empfehlungen berücksichtigt werden:
a ) Der Wert einer medizinischen Überwachung von Personen, die mit L asern arbeiten, ist ein grundsätzliches und
aus ärztlicher Sicht bisher nicht gelöstes Pr oblem. Sofern Augenuntersuchungen v orgesehen sind, müssen sie
von einem qualifizierten Spezialisten durchgeführt und bei Anwendern von Lasern der Klassen 3B und 4 v orge-
nommen werden.
von Laserschutzbrillen hängt normalerweise stark von der W ellenlänge ab. Wenn die
λ
H
0
= log
D
λ
10
MZB
kann nach der folgenden Formel berech-
λ
WI-CDEVA
λ
4
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