SY SERENADE
Benutzerhandbuch
15.15.2 Schutzmassnahmen
Arbeiten an der elektrischen Anlage nur von Fachpersonal ausführen lassen
nur zugelassene, geprüfte und für den jeweiligen Einsatz freigegebene Bauteile verwenden.
15.16 Restgefahren und Gefahrenschutz
Restgefahren sind besondere Gefährdungen beim Wassersport und Umgang mit Wasserfahrzeugen, die sich trotz
sicherheitsgerechter Konstruktionen nicht vermeiden lassen bzw. die durch die physikalischen Eigenschaften des
Wassers oder von Wasserfahrzeugen allgemein bedingt sind. Diese können bestenfalls gemindert, aber nicht
ausgeschaltet werden.
Diese Restgefahren sind nicht offensichtlich erkennbar und können die Quelle einer möglichen Verletzung oder
Gesundheitsgefährdung sein (Wasser hat bekanntlich keine Balken). Persönliche Vorsicht, zweckmäßige und
ausreichende Bekleidung (Reservekleidung) sowie sicherheitsgerechtes und seemännisches Verhalten tragen
wesentlich dazu bei, diese Restgefahren auf ein absolutes Minimum zu verringern.
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