SY SERENADE
Alkohol-, Medikamenten- oder Drogeneinwirkungen wie beim Führen von Landfahrzeugen.
15.6 Allgemeines Verhalten bei Notfällen
Sollten Sie in eine Notlage geraten, ist besonnenes und überlegtes Handeln angesagt. Beruhigen Sie als erstes Ihre
Mitsegler und geben Sie klare und verständliche Anweisungen, wer welche Aufgabe zu übernehmen hat. Rufen Sie vor
allen Dingen rechtzeitig geeignete Hilfe herbei, auch wenn Sie und Ihre Mitfahrer versuchen, die Notsituation mit
Bordmitteln zu meistern. Verwenden Sie für Not- und Hilferufe immer die international üblichen Verfahren und
Methoden. Geben Sie rechtzeitig Rettungsmittel aus und lassen Sie diese anlegen, bzw. halten Sie diese einsatzklar.
Verlassen Sie das Boot erst im alleräußersten Notfall.
15.7 Verhalten bei Feuer an Bord
Feuer an Bord eines Wasserfahrzeuges birgt wesentlich höhere Gefahren als Feuer an Bord eines Landfahrzeuges.
Schnelles, überlegtes und umsichtiges Handeln ist deshalb unbedingt erforderlich. Drehen Sie als erstes das Boot so in
den Wind, dass Flammen und Rauch nicht über das Deck getrieben werden können. Stellen Sie eventuell laufende
Motoren ab und schließen Sie, wenn möglich, alle Kraftstoff- und Brennstoffhähne. Veranlassen Sie umgehend einen
Notruf!
Explosionsgefahr
Explosionsgefahr bei brennbaren Flüssigkeiten oder bei Gasflaschen an Bord. Beginnen Sie
unverzüglich mit Löscharbeiten und setzen Sie hierzu alle verfügbaren Bordmittel ein. Achten Sie
bei Bränden in umschlossenen Räumen darauf, dass die Löschmittel möglichst nur durch kleine
Öffnungen in den brennenden Raum eingebracht werden.
Beim Einsatz von CO
um den Brandherd und die Umgebung so schnell wie möglich unter die Zündtemperatur
abzukühlen und so ein Wiederaufflackern des Brandes zu verhindern. Löschen Sie immer mit dem
Wind und nie gegen den Wind.
15.8 Überflutungsrisiko
Obwohl die Yacht mit größter Sorgfalt nach den anerkannten Regeln der Technik gebaut wurde, besteht die Gefahr
der Überflutung.
15.8.1 Ursachen
Mögliche Ursachen können sein:
Wassereinbruch nach Grundberührung
Witterungseinflüsse (z.B. Sturm)
mechanische Beschädigungen der Bootsaußenwand
undichte Borddurchführungen
Seegang
Überladen des Bootes
falsche Schiffsführung
unsachgemäße Reparaturen oder unsachgemäße nachträgliche Einbauten
undichte oder offene Seeventile
Frostschäden nach unsachgemäßem Winterlager
15.8.2 Schutzmaßnahmen
Mögliche Schutzmassnahmen können sein:
- oder Pulverlöschern ist unbedingt mit ausreichend Wasser nachzulöschen,
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Benutzerhandbuch