SY SERENADE
15.13.2 Schutzmaßnahmen
Beim Umgang mit Kraftstoffen, Flüssigbrennstoffen oder Ölen ist Rauchen, der Gebrauch von Feuer oder offenem
Licht strengstens untersagt. Kraftstoffe, Brennstoffe oder Öle dürfen nur in geeigneten und
baumusterzugelassenen Behältern aufbewahrt werden.
Beim Umgang mit Kraftstoffen oder Flüssigbrennstoffen ist höchste Vorsicht geboten. Die einschlägigen
Sicherheitsvorschriften für den Umgang mit Kraftstoffen und Flüssigbrennstoffen sind strikt zu beachten.
Kraftstoff- bzw. brennstoffgetränkte Kleidung sofort ausziehen und an einem geeigneten Ort auslüften. Mit
Kraftstoffen, Flüssigbrennstoffen oder Öl getränkte Lappen in geeigneten und vorschriftsmäßigen Behältern
aufbewahren und umweltverträglich entsorgen.
Beim Umfüllen von Kraftstoffen, Flüssigbrennstoffen oder Ölen stets geeignete Trichter benutzen.
Gesundheitsgefahr! Explosionsgefahr!
Beim Umgang mit Kraftstoffen, Flüssigbrennstoffen oder Ölen besteht die Gefahr von
Gesundheitsschäden! Das Einatmen von Kraftstoff- oder Flüssigbrennstoffdämpfen oder
Hautkontakt mit diesen Stoffen ist unbedingt zu vermeiden!
15.14 Umweltschäden
Gefahr der Verunreinigung von Boden oder Gewässern.
15.14.1 Ursachen
Auslaufen von Kraftstoff, Flüssigbrennstoff, Öl etc.!
15.14.2 Schutzmassnahmen
Behälter mit Kraftstoffen oder Ölen sorgfältig verschließen
Kraftstoff- bzw. Flüssigbrennstoffbehälter nicht der direkten Sonneneinstrahlung aussetzen
Kraftstoff- bzw. Flüssigbrennstoffbehälter immer im Schatten aufbewahren
Kraftstoff- bzw. Flüssigbrennstoffbehälter nie im Motorraum aufbewahren, sondern stets außerhalb
Kraftstoff. bzw. Flüssigbrennstoffbehälter sind in jedem Fall seefest zu verzurren
Leere Behälter vorschriftsmäßig aufbewahren bzw. entsorgen
Geeignete Bindemittel bereithalten und bei Bedarf unverzüglich einsetzen
15.15 Gefahren durch elektrischen Strom
Brandgefahr oder Lebensgefahr!
Beim Umgang mit elektrischem Strom besteht Lebensgefahr!
Gefahr von Herzkammerflimmern oder Herzstillstand durch elektrischen Strom
Gefahr von Herzkammerflimmern oder Herzstillstand durch von elektrischem Strom
Gefahr von Verbrennungen durch elektrischen Strom.
Arbeiten an der elektrischen Anlage dürfen ausschließlich von ausgebildeten und zugelassenen
Fachkräften vorgenommen werden.
15.15.1 Ursachen
Kurzschluss an der elektrischen Anlage
überhitzte Stromleitungen
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Benutzerhandbuch