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Sicherheitshinweise; Gesetzliche Bestimmungen; Pflichten Des Bootsführers; Sicherheit Und Unfallschutz - Schöchl Yachtbau Sunbeam 39 serenade Benutzerhandbuch

Yacht
Inhaltsverzeichnis

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SY SERENADE

15 Sicherheitshinweise

15.1 Gesetzliche Bestimmungen

Der Betrieb, das Führen und die Ausrüstung von Wasserfahrzeugen ist in den einzelnen Ländern und Regionen völlig
unterschiedlichen Bestimmungen und Gesetzen unterworfen. Machen Sie sich unbedingt rechtzeitig mit den
geltenden Vorschriften und Gesetzen Ihres jeweiligen Fahrtgebietes vertraut. Manche Länder sind zudem sehr
änderungsfreudig. Informieren Sie sich deshalb auch über den wirklich neuesten Stand der Bestimmungen.
15.2 Pflichten des Bootsführers
Der Bootsführer hat sich vor Antritt der Fahrt mit dem Boot und seiner sicheren Handhabung vertraut zu machen.
Zudem ist er verpflichtet, sich über das jeweilige Fahrtgebiet umfassend zu informieren. Der Bootsführer ist
grundsätzlich allein verantwortlich für die Sicherheit von Boot und Mannschaft. Nach den Grundregeln für das
Verhalten im Verkehr hat er alle Vorsichtsmaßregeln zu beachten, die Seemannsbrauch oder besondere Umstände
des Falles erfordern. Dies gilt nicht nur für Fahrten auf See, sondern auch bei Fahrten in Binnenrevieren.
Überschätzen Sie Ihre eigenen Kenntnisse nicht! Es ist keinesfalls ein Zeichen von Schwäche, rechtzeitig bei Behörden,
Dienststellen oder erfahrenen Skippern Rat und Informationen einzuholen. Weisen Sie unbedingt Ihre Gäste vor
Fahrtantritt in den Gebrauch der Rettungsmittel ein und instruieren Sie Ihre Mitfahrer über die
Sicherheitsvorkehrungen an Bord. Üben Sie mit Ihren Mitfahrern Mann-über-Bord-Manöver. Jede Person sollte diese
Manöver selbständig durchführen können – es gibt sonst niemanden, der den Bootsführer bergen kann, wenn dieser
selbst über Bord gegangen ist.

15.3 Sicherheit und Unfallschutz

Boote werden ab Werft grundsätzlich ohne Sicherheitsausrüstung geliefert. Es ist die Pflicht des Bootsführers dafür zu
sorgen, dass sich stets eine ausreichende zugelassene und gebrauchsfähige Sicherheitsausrüstung an Bord befindet.
Selbstverständlich ist die Sicherheitsausrüstung in regelmäßigen Abständen, in jedem Fall aber vor einem größeren
Törn auf Vollständigkeit und Gebrauchsfähigkeit zu prüfen. Tipps und Hinweise, welche Sicherheitsausrüstung für Ihr
Boot und für Ihr Fahrtgebiet empfohlen oder vorgeschrieben ist, erhalten Sie von den Wassersportverbänden, z.B.
ADAC, DMYV, DSV, ÖSV oder von den zuständigen Behörden.

15.4 Allgemeines Verhalten an Bord

Der begrenzte Raum an Bord und die besondere Situation auf dem Wasser stellen an das Verhalten der einzelnen
Personen an Bord besondere Ansprüche. Grundsätzlich sind alle Personen an Bord verpflichtet, den Anordnungen des
Bootsführers Folge zu leisten. Jede Person an Bord sollte immer die alte Seemannsweisheit „Eine Hand für das Schiff
und die andere für Dich" beherzigen. Zudem sollte jede Person an Bord aus Sicherheitsgründen stets die geeignete
Kleidung und festes rutschsicheres Schuhwerk tragen. Zum Schutz vor Unterkühlung sollte immer trockene
Reservekleidung in ausreichender Menge an Bord mitgeführt werden.
15.5 Anforderungen an den Bootsführer
Diese Yacht darf nur von Personen geführt werden, die die jeweiligen gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
Mittlerweile besteht für sehr viele Länder eine Führerscheinpflicht oder eine anderweitige gesetzliche Regelung.
Vergewissern Sie sich deshalb vor Antritt einer Fahrt über die aktuellen Vorschriften.
Vorsicht
Führen Sie die Yacht nie unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder von Medikamenten, die die
Fahrtüchtigkeit, das Seh- oder Orientierungsvermögen oder die Reaktionsfähigkeit beeinträchtigen.
Auf dem Wasser gelten in vielen Staaten die gleichen Strafbestimmungen beim Fahren unter
Seite 55/66
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