2.8 Organisatorische Maßnahmen
• Die mitgeltenden Dokumente müssen ständig am Einsatzort des Mess-Systems griffbereit
aufbewahrt werden.
• Ergänzend zu den mitgeltenden Dokumenten sind allgemeingültige gesetzliche und sonstige
verbindliche Regelungen zur Unfallverhütung und zum Umweltschutz zu beachten und
müssen vermittelt werden.
• Die jeweils gültigen nationalen, örtlichen und anlagenspezifischen Bestimmungen und
Erfordernisse müssen beachtet und vermittelt werden.
• Der Betreiber hat die Verpflichtung, das Personal auf betriebliche Besonderheiten und
Anforderungen hinzuweisen.
• Das mit Tätigkeiten am Mess-System beauftragte Personal muss vor Arbeitsbeginn die
Montageanleitung, insbesondere das Kapitel "Grundlegende Sicherheitshinweise", gelesen
und verstanden haben.
• Das Typenschild sowie eventuell aufgeklebte Verbots- bzw. Hinweisschilder auf dem Mess-
System müssen stets in lesbarem Zustand erhalten werden.
• Keine mechanischen oder elektrischen Veränderungen am Mess-System, außer den in den
mitgeltenden Dokumentationen ausdrücklich beschriebenen, vornehmen.
• Reparaturen dürfen nur vom Hersteller oder einer vom Hersteller autorisierten Stelle bzw.
Person vorgenommen werden.
2.9 Personalauswahl und -qualifikation; grundsätzliche Pflichten
• Alle Arbeiten am Mess-System dürfen nur von qualifiziertem Fachpersonal durchgeführt
werden.
Qualifiziertes Personal sind Personen, die auf Grund ihrer Ausbildung, Erfahrung und
Unterweisung sowie ihrer Kenntnisse über einschlägige Normen, Bestimmungen,
Unfallverhütungsvorschriften und Betriebsverhältnisse, von dem für die Sicherheit der
Anlage Verantwortlichen berechtigt worden sind, die jeweils erforderlichen Tätigkeiten
auszuführen, und dabei mögliche Gefahren erkennen und vermeiden können.
• Zur Definition von „Qualifiziertem Personal" sind zusätzlich die Normen VDE 0105-100 und
IEC 364 einzusehen (Bezugsquellen z.B. Beuth Verlag GmbH, VDE-Verlag GmbH).
• Klare Regelung der Verantwortlichkeiten für die Montage, Installation, Inbetriebnahme und
Bedienung festlegen. Beaufsichtigungspflicht bei zu schulendem oder anzulernendem
Personal!
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10/24/2023
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