5Normen, Richtlinien und Vorschriften
5 Normen, Richtlinien und Vor-
schriften
Folgende Regelwerke müssen bei Planung,
Montage, Instandhaltung und Betrieb der Anlage
berücksichtigt werden:
Hinweis
Umbau einer Heizungsanlage muss
gemeldet und durch die
Baubehörde genehmigt werden.
Österreich: Gemeinde / Magistrat
Deutschland: Kaminkehrer / Schorn-
steinfeger / Baubehörde
Normen für Heizungsanlagen
–
EN 303-5
- Teil 5: Heizkessel für feste
Brennstoffe, manuell und automatisch
beschickte Feuerungen, Nenn-Wärmeleistung
bis 500 kW
–
- Heizungsanlagen in Gebäuden -
EN 12828
Planung von Warmwasserheizungsanlagen
–
- Abgasanlagen - Wärme- und
EN 13384-1
strömungstechnische Berechnungsverfahren -
Teil 1: Abgasanlagen einer Feuerstätte
–
ÖNORM EN 1856-2
rungen an Metall-Abgasanlagen - Teil 2:
Innenrohre und Verbindungsstücke aus Metall
–
- Planung von zentralen
ÖNORM H 5151
Warmwasser-Heizungsanlagen mit oder ohne
Warmwasserbereitung - Teil 1: Gebäude mit
einem spezifischen Transmissionsleitwert über
0,5 W/m²K
–
- Überprüfung von Heizungs-
ÖNORM 7510-1
anlagen - Teil 1: Allgemeine Anforderungen
und Inspektion - Nationale Ergänzung der
ÖNORM EN 15378
–
ÖNORM 7510-4
- Überprüfung von Heizungs-
anlagen, Teil 4: Einfache Überprüfung von
Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe
Normen für bautechnische Einrichtungen und
Sicherheitseinrichtungen
–
- Technische Richtlinien vorbeu-
TRVB 118 H
gender Brandschutz (Österreich)
–
ÖNORM H 5170
- Heizungsanlagen - Anforde-
rungen an die Bau- und Sicherheitstechnik
sowie an den Brand- und Umweltschutz
–
ÖNORM M 7137
- Presslinge aus naturbe-
lassenem Holz - Holzpellets - Anforderungen
an die Pelletslagerung beim Enverbraucher
ecotop-zero, ecotop-light Montageanleitung
- Die Errichtung oder der
- Abgasanlagen - Anforde-
Normen für Brennstoff
–
- Biogene Festbrennstoffe -
EN ISO 17225-4
Brennstoffspezifikationen und -klassen;
–
1. BImSchV
- Bundes-Immissi-
onsschutzverordnung - Verordnung über
kleine und mittlere Feuerungsanlagen
(Deutschland)
–
- Biogene Festbrennstoffe -
EN ISO 20023
Sicherheit von Pellets aus biogenen Festbrenn-
stoffen - sicherer Umgang und Lagerung von
Holzpellets in häuslichen und anderen kleinen
Feuerstätten
Normen für Heizungswasser
–
- Wärmeträger für haustech-
ÖNORM H 5195-1
nische Anlagen, Teil 1: Verhütung von
Schäden durch Korrosion und Steinbildung in
geschlossenen Warmwasser-Heizungs-
anlagen (Österreich)
–
- Vermeidung von Schäden in
VDI 2035
Warmwasser-Heizungsanlagen (Deutschland)
–
SWKI BT 102-01
- Wasserbeschaffenheit für
Gebäudetechnik-Anlagen (Schweiz)
–
Technische Norm zur Regelung der
UNI 8065
Heizwasseraufbereitung (Italien)
5.1 Aufstellraum
In Österreich ist ab einer Nennwärmeleistung von
50 kW ist ein eigener Heizraum erforderlich.
Bitte beachten Sie hier unbedingt die
örtlichen Vorschriften.
Bauliche Vorgaben
–
Der Kessel darf nur in einem trockenen,
frostfreien Raum aufgestellt werden. Die
zulässige Raumtemperatur beträgt dabei
zwischen 5 und 30°C.
–
Der Kessel darf nur auf ausreichend tragfä-
higem und nicht brennbarem Untergrund
aufgestellt werden.
–
Abstände zu brennbaren Materialien sind nach
gültigen regionalen Vorschriften zu beachten.
–
Für ausreichend Platz (auch für Service- und
Wartungsarbeiten) sind die Einbau-Abmessun-
gen zu beachten. Diese stellen Mindest-
anforderungen dar.
–
Normative Vorgaben siehe ÖNORM H 5170
und Richtlinie TRVB 118 H.
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