Sicherheit
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Zertifizierung des Personals
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Protokollierung
Verbote auf Basis des Treibhauspotenzials
Die Verwendung von R404A/R507A und anderen Kältemitteln mit einem Treibhauspotenzial über
2.500 in neuen stationären Anlagen wird ab 2020 verboten. Bestehende Anlagen können bis
2030 mit zurückgewonnenen Kältemitteln betrieben werden. Voraussetzung dafür ist, dass Kälte-
mittel mit einwandfreier Qualität zur Verfügung stehen. Beachten Sie die vor Ort geltenden
Vorschriften.
Kennzeichnung
Das Aggregat muss mit einer Kennzeichnung (Typenschild) ausgestattet werden. Diese muss den
Kältemitteltyp, die Füllmenge in kg und das CO
Dichtigkeitsprüfung
Das Bedienungspersonal ist dafür verantwortlich, dass das Aggregat von einer fachkundigen Per-
son auf Undichtigkeiten geprüft wird. Für Aggregate, die mit fluorierten Treibhausgasen befüllt
sind, gelten abhängig vom Anlagentyp und der Füllmenge die folgenden Vorschriften:
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Anlagen, die fluorierte Treibhausgase in Mengen von ≥ 5 Tonnen und < 50 Tonnen CO
Äquivalent enthalten: Eine Dichtigkeitsprüfung muss mindestens alle 12 Monate oder,
wenn ein Leckage-Erkennungssystem installiert ist, mindestens alle 24 Monate durchge-
führt werden.
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Anlagen, die fluorierte Treibhausgase in Mengen von ≥ 50 Tonnen und < 500 Tonnen CO
Äquivalent enthalten: Eine Dichtigkeitsprüfung muss mindestens alle 6 Monate oder,
wenn ein Leckage-Erkennungssystem installiert ist, mindestens alle 12 Monate durchge-
führt werden.
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Anlagen, die fluorierte Treibhausgase in Mengen von ≥ 500 Tonnen CO
halten: Eine Dichtigkeitsprüfung muss mindestens alle 3 Monate oder, wenn ein Leckage-
Erkennungssystem installiert ist, mindestens alle 6 Monate durchgeführt werden.
Die Anlagen müssen innerhalb eines Monats nach einer Abdichtung auf Undichtigkeiten geprüft
werden, um eine ordnungsgemäße Reparatur zu bestätigen.
Rückgewinnung des Kältemittels
Das Bedienungspersonal ist dafür verantwortlich, dass Maßnahmen zur sicheren Rückgewinnung
von fluorierten Treibhausgasen von fachkundigen Personen durchgeführt werden, um die Wieder-
verwendung, Rückgewinnung oder Entsorgung des Kältemittels zu gewährleisten.
Zertifizierung des Personals
Gemäß der Verordnung Nr. 303/2008 müssen die Mitgliedsstaaten Zertifizierungs- und Schu-
lungsprogramme für das Personal einrichten, das mit Dichtigkeitsprüfungen sowie mit der Wie-
derverwendung, Rückgewinnung und Entsorgung von fluorierten Treibhausgasen befasst ist.
Protokollierung
Für alle Aggregate, die fluorierte Treibhausgase in Mengen von > 5 Tonnen CO
halten, muss ein Protokoll geführt werden. Dieses muss Auskunft geben über die Menge und die
Art des Produkts, Nachfüllmengen sowie bei Service-, Wartungs- und Entsorgungsarbeiten
Betriebshandbuch - CMO/TCMO 20-30 (einschließlich ATEX-Ausführung)
001849 de 2019.07
-Äquivalent angeben.
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-Äquivalent ent-
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