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Johnson Controls SABROE TCMO 20-30 Betriebshandbuch Seite 26

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Warnung!
Bitte beachten Sie, dass bei großen Mengen austretenden (oder freigesetzten) Kältemittels Ersti-
ckungsgefahr besteht. Zudem kann ein Körperkontakt mit ausströmendem flüssigem Kältemittel
wegen der intensiven Kälte zu Erfrierungen führen.
2.4.10
Entlüften der Kälteanlage
Das Ausblasen von Luft oder anderen nicht kondensierbaren Gasen ist notwendig, um eine hohe
Systemleistung aufrechtzuerhalten. Zudem kann dadurch verhindert werden, dass Korrosion auf-
tritt, die sonst ein Sicherheitsrisiko für Personen und Geräte darstellen kann.
Folgende Aspekte müssen beim Entlüften der Kälteanlage beachtet werden:
Kältemittel dürfen nicht in die Atmosphäre abgeleitet werden. Eine Ausnahme bildet CO
das langsam an die Umgebung abgelassen werden darf.
Verwenden Sie zum Entlüften einer Ammoniakanlage einen zugelassenen Entlüfter. Leiten
Sie die ausgeblasene Luft in einen offenen Behälter mit Wasser, damit das restliche Am-
moniak (R717) absorbiert werden kann. Das Wassergemisch muss anschließend zu einer
zugelassenen Sammelstelle für Sondermüll gebracht werden.
Halogenierte Kältemittel (FCKW, H-FCKW und FKW) können nicht von Wasser absorbiert
werden. An die Anlage muss ein zugelassener Entlüfter angeschlossen werden. Dieser
muss regelmäßig mit einem Lecksuchgerät überprüft werden. Es müssen alle Vorkehrun-
gen getroffen werden, um das Austreten von Kältemittel aus Kälte- und Klimaanlagen in
die Atmosphäre zu verhindern oder ggf. auf ein Minimum zu begrenzen.
Anmerkung: Im Regelfall ist Luft in der Anlage ein Hinweis auf eine mangelhafte Wartung oder
fehlende Gründlichkeit bei der Montage.
Anmerkung: Ammoniakanlagen sollten regelmäßig entlüftet werden, um atmosphärische Luft
und andere nicht kondensierbare Gase in der Anlage zu verhindern.
2.4.11
F-Gas-Verordnung (fluorierte Treibhausgase)
Das Europäische Parlament (EU) hat in der europäischen F-Gas-Verordnung, Nr. 517/2014, zur
Reduktion schädlicher Gase in der Atmosphäre, Richtlinien für die Regulierung bestimmter Treib-
hausgase verabschiedet. Im Folgenden wird auf die Teile der Verordnung eingegangen, die für
Endverbraucher und das Bedienungspersonal relevant sind.
Fluorierte Kältemittel werden als Treibhausgase klassifiziert und fallen somit unter die F-Gas-Ver-
ordnung. Die folgende Tabelle umfasst einige der betroffenen Kältemittel und ihr jeweiliges Treib-
hauspotenzial gemäß der F-Gas-Verordnung. Die Hydrofluoroolefin-(HFO-) und natürlichen
Kältemittel sind nicht von der Verordnung betroffen.
Kältemittel
R134a
R407C
R404A
R507
Die F-Gas-Verordnung schreibt u. a. Folgendes vor:
Verbote und Beschränkungen
Kennzeichnung
Dichtigkeitsprüfung
Rückgewinnung des Kältemittels
Betriebshandbuch - CMO/TCMO 20-30 (einschließlich ATEX-Ausführung)
26/57
Treibhauspotenzial
1.300
1.650
3.785
3.850
001849 de 2019.07
Sicherheit
,
2

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Sabroe cmo 20-30