Gewährleistung / Garantie
Neben der gesetzlichen Gewährleistung gewähren wir auf dieses Gerät 24 Monate Garantie,
gerechnet ab Ausstellungsdatum der Rechnung bzw. des Lieferscheines. Innerhalb dieser
Garantiezeit werden bei Vorlage der Rechnung bzw. des Lieferscheines alle auftretenden
Herstellungs- und/oder Materialfehler kostenlos durch Instandsetzung und/oder Austausch
der defekten Teile, bzw. (nach unserer Wahl) durch Umtausch in einen gleichwertigen,
einwandfreien Artikel reguliert. Voraussetzung für eine derartige Garantieleistung ist, dass das
Gerät sachgemäß behandelt und gepflegt wurde. Über unsere Garantieleistungen
hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Die Garantie schließt im berechtigten Fall nur
die Reparatur des Gerätes ein. Weitergehende Ansprüche sowie eine Haftung für eventuelle
Folgeschäden sind grundsätzlich ausgeschlossen. Keine Garantie kann übernommen werden
für Teile, die einer natürlichen Abnützung unterliegen bzw. bei Schäden, die auf Stoß,
fehlerhafte Bedienung, Einwirkung von Feuchtigkeit oder durch andere äußere Einwirkungen
oder auch auf Eingriff nicht autorisierter Dritter zurückzuführen sind. Im Garantiefall ist das
Gerät mit Rechnung oder Lieferschein, bei Ihrem Fachhändler zu reklamieren.
Silva-Schneider Handelsges.m.b.H.
Karolingerstraße 1
A-5020 Salzburg
office@silva-schneider.at
Gewährleistung:
Die Gewährleistung ist ausdrücklich im Gesetz festgelegt und betrifft nur Mängel, die zum
Zeitpunkt der Übergabe der Waren bestanden haben. Der Anspruch richtet sich immer gegen
den Vertragspartner (Händler), der die Behebung des Mangels kostenlos (für den
Konsumenten) durchführen beziehungsweise veranlassen muss.
Garantie:
Die Garantie ist eine freiwillige, vertragliche Zusage des Herstellers (Generalimporteurs), für die
es weder inhaltliche noch formale Mindestanforderungen gibt. Viele Garantien umfassen aber
nur einen Teil der Kosten, die bei Mängelbehebung entstehen, dafür gelten sie aber in der
Regel für alle Mängel, die innerhalb einer bestimmten Frist auftreten.
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