Montageanleitung FP 400, FP 1.400
KNF Flodos 177737_MA_FP400_FP1.400_DE_02
2 Sicherheit
2.1 Bestimmungsgemässe Verwendung
Die Pumpe ist ausschliesslich für folgende Verwendung bestimmt:
Für das Fördern von Flüssigkeiten und Gasen
Für den Betrieb gemäss den in den technischen Daten der
mitgeltenden Dokumente spezifizierten Betriebsparame-
tern
2.2 Vernünftigerweise vorhersehbare Fehlanwen-
dung
Die Pumpe darf nicht:
in explosionsfähiger Atmosphäre betrieben werden
zum Fördern von explosiven Medien eingesetzt werden
zum Fördern von Medien verwendet werden, deren Be-
ständigkeit mit dem Pumpenkopf, Ventilen, Membrane und
Dichtungen nicht nachgewiesen sind
2.3 Verantwortung des Verwenders
Der Verwender ist dafür verantwortlich, dass die Sicherheitshin-
weise in dieser Montageanleitung eingehalten werden. Die gelten-
den Sicherheits-, Unfallverhütungs- und Umweltschutzvorschriften
sind einzuhalten.
2.4 Produktspezifische Gefahren
In diesem Kapitel sind Restrisiken beschrieben, die aufgrund einer
Risikobeurteilung ermittelt wurden. Sicherheits- und Warnhinweise
in diesem Kapitel und in den übrigen Kapiteln der Montageanlei-
tung müssen beachtet werden, um gefährliche Situationen zu ver-
meiden.
Gefahr von Verletzungen und Sachschäden durch Gefahren-
stoffe
Vergiftungen und Verätzungen oder ungewollte Reaktionen durch
austretende Gefahrenstoffe
Sicherheitsdatenblätter der Fördermedien beachten
Vor der Förderung eines Mediums prüfen, ob dieses im kon-
kreten Anwendungsfall gefahrlos gefördert werden kann
Sicherstellen, dass auch in extremem Betriebsbedingungen
(Temperatur, Druck) und bei Betriebsstörungen der Anlage
keine Explosionsgefahr entsteht
Benutzung durch entsprechend ausgebildete Fachkräfte si-
cherstellen
Beständigkeit der Kopfmaterialien abklären
Dichtigkeit der Pumpe und des Systems bei Betriebstempe-
ratur des Fördermediums prüfen
Pumpe regelmässig auf Beschädigung prüfen
Pumpe nur in technisch einwandfreiem Zustand betreiben
Pumpe gemäss den technischen Daten betreiben
Arbeiten an Pumpe oder Fluidkreislauf erst nach durchge-
führter Dekontamination und/oder Vorhandensein einer De-
kontaminationserklärung durchführen
GEFAHR
Sicherheit
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