GRUNDLAGEN
Das Transportgut ist sachgerecht und sicher zu befestigen. Die Verpackung der Markise ist vor Nässe
zu schützen. Eine aufgeweichte Verpackung kann sich lösen und zu Unfällen führen. Die zum Zwecke
der Wareneingangskontrolle geöffnete Verpackung muss für den Weitertransport wieder sachgerecht
verschlossen werden.
Die Markise ist nach dem Abladen seitenrichtig zum Anbringungsort zutransportieren, so dass diese
nicht mehr unterengen Platzverhältnissen gedreht werden muss. Der Hinweis auf dem Markisenkarton
mit Lage- oder Seitenangabe ist zu beachten.
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HOCHZIEHEN MIT SEILEN
Muss die Markisenanlage in einen höheren Bereich mit Hilfe von Seilen hochgezogen werden, so ist die
Markise
aus der Verpackung zu nehmen
mit den Zugseilen so zu verbinden, dass diese nicht herausrutschen kann
in waagerechter Lage gleichmäßig hoch zu ziehen
Entsprechendes gilt auch für die Demontage der Markise.
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AUFSTIEGSHILFEN
Aufstiegshilfen dürfen nicht an der Markise angelehnt oder befestigt werden.
Sie müssen einen festen Stand haben und genügend Halt bieten.
Verwenden Sie nur Aufstiegshilfen welche eine ausreichend hohe Tragkraft haben.
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ABSTURZSICHERUNG
Bei Arbeiten in größeren Höhen besteht Absturzgefahr.
Es sind geeignete Absturzsicherungen zu nutzen.
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BESTIMMUNGSGEMÄßE VERWENDUNG
Markisen dürfen nur für ihren in der Bedienungsanleitung definierten Verwendungszweck eingesetzt
werden. Veränderungen, wie An- und Umbauten, die nicht vom Hersteller vorgesehen sind, dürfen nur
mit schriftlicher Genehmigung des Herstellers vorgenommen werden.
Zusätzliche Belastungen der Markise durch angehängte Gegenstände oder durch Seilabspannungen
können zu Beschädigungen oder zum Absturz der Markise führen und sind daher nicht zulässig.
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BEFESTIGUNGSMITTEL
Befestigungsmaterial, wie Schrauben, Scheiben und Dübel, gehören nicht zum Lieferumfang der Markise.
Die Markise erfüllt die Anforderungen der im CE-Konformitätszeichen angegebenen
Windwiderstandsklasse (siehe Bedienungsanleitung).
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