17 Garantiebedingungen –
Scheppach 20V IXES Serie
Revisionsdatum 25.04.2024
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
unsere Produkte unterliegen einer strengen Qualitätskon-
trolle. Sollte ein Produkt dennoch nicht einwandfrei funkti-
onieren, bedauern wir dies sehr und bitten Sie, sich an
unseren Servicedienst unter der unten angegebenen
Adresse zu wenden. Gerne stehen wir Ihnen auch telefo-
nisch über die Servicerufnummer zur Verfügung. Die
nachfolgenden Hinweise sollen Ihnen für eine problemlo-
se Bearbeitung und Regulierung im Schadensfall dienen.
Für die Geltendmachung von Garantieansprüchen
gilt folgendes:
1. Diese Garantiebedingungen regeln unsere zu-
sätzlichen Hersteller-Garantieleistungen für Käufer
(private Endverbraucher) von neuen Produkten. Die
gesetzlichen
Gewährleistungsansprüche
von dieser Garantie nicht berührt. Für diese ist der
Händler zuständig, bei dem Sie das Produkt erwor-
ben haben.
2. Die Garantieleistung erstreckt sich ausschließlich
auf Mängel an einem von Ihnen erworbenen neuen
Produkt, die auf einem Material- oder Herstellungs-
fehler beruhen. Treten während des Garantiezeit-
raums Material- oder Herstellungsfehler auf, so ge-
währt der Hersteller als Garantiegeber im Rahmen
dieser Garantie eine der nachfolgenden Leistungen
nach seiner Wahl:
– Kostenfreie Reparatur der Ware
– Kostenfreier Austausch der Ware gegen einen
gleichwertigen Artikel (ggf. auch Austausch mit
einem Nachfolgemodell, sofern die ursprüngli-
che Ware nicht mehr verfügbar ist).
Ersetzte Produkte oder Teile gehen in unser Eigen-
tum über. Bitte beachten Sie, dass unsere Produkte
bestimmungsgemäß nicht für den gewerblichen,
handwerklichen oder beruflichen Einsatz konstruiert
wurden. Ein Garantiefall kommt daher nicht zustan-
de, wenn das Produkt innerhalb der Garantiezeit in
Gewerbe-, Handwerks- oder Industriebetrieben ver-
wendet wurde oder einer gleichzusetzenden Bean-
spruchung ausgesetzt war.
3. Von unseren Garantieleistungen ausgenommen
sind:
– Schäden am Produkt, die durch Nichtbeachtung
der Montageanleitung, nicht fachgerechte Instal-
lation, Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung
(z.B. Anschluss an eine falsche Netzspannung
oder Stromart) bzw. der Wartungs- und Sicher-
heitsbestimmungen oder durch Einsatz des Pro-
duktes unter ungeeigneten Umweltbedingungen
sowie durch mangelnde Pflege und Wartung
entstanden sind.
– Schäden am Produkt, die durch missbräuchliche
oder unsachgemäße Anwendungen (wie z.B.
Überlastung des Produktes oder Verwendung
von nicht zugelassenen Werkzeugen bzw. Zu-
behör), Eindringen von Fremdkörpern in das
Produkt (wie z.B. Sand, Steine oder Staub),
Transportschäden,
Fremdeinwirkungen (wie z. B. Schäden durch
Herunterfallen) entstanden sind.
– Schäden am Produkt oder an Teilen des Pro-
duktes, die auf einen bestimmungsgemäßen,
üblichen (betriebsbedingten) oder sonstigen na-
türlichen Verschleiß zurückzuführen sind sowie
Schäden und/oder Abnutzung von Verschleiß-
teilen.
– Mängel am Produkt, die durch Verwendung von
Zubehör-, Ergänzungs- oder Ersatzteilen verur-
sacht wurden, die keine Originalteile sind oder
nicht bestimmungsgemäß verwendet werden.
– Produkte, an denen Veränderungen oder Modifi-
kationen vorgenommen wurden.
– Geringfügige Abweichungen von der Soll-Be-
schaffenheit, die für Wert und Gebrauchstaug-
werden
lichkeit des Produkts unerheblich sind.
– Produkte an denen eigenmächtig Reparaturen
oder Reparaturen, insbesondere durch einen
nicht autorisierten Dritten, vorgenommen wurden.
– Wenn die Kennzeichnung am Produkt bzw. die
Identifikationsinformationen des Produktes (Ma-
schinenaufkleber) fehlen oder unlesbar sind.
– Produkte, die eine starke Verschmutzung auf-
weisen und daher vom Servicepersonal abge-
lehnt werden.
– Schadensersatzansprüche sowie Folgeschäden
sind von dieser Garantieleistung generell ausge-
schlossen.
4. Die Garantiezeit beträgt regulär 5 Jahre (12 Monate
bei Batterien / Akkus) und beginnt mit dem Kaufda-
tum des Produktes. Maßgeblich ist das Datum auf
dem Original-Kaufbeleg. Garantieansprüche müssen
jeweils nach Kenntniserlangung unverzüglich erho-
ben werden. Die Geltendmachung von Garantie-
ansprüchen nach Ablauf der Garantiezeit ist ausge-
schlossen. Die Reparatur oder der Austausch des
Produktes führt weder zu einer Verlängerung der Ga-
rantiezeit noch wird eine neue Garantiezeit durch die-
se Leistung für das Produkt oder für etwaige einge-
baute Ersatzteile in Gang gesetzt. Dies gilt auch bei
Einsatz eines Vor-Ort-Services. Eine Inanspruchnah-
me der Garantieleistung setzt voraus, dass dem Her-
steller als Garantiegeber auf dessen Verlangen hin
die Prüfung des Garantiefalls durch Einschicken der
Ware ermöglicht wird. Es ist darauf zu achten, dass
Beschädigungen auf dem Transportwerg durch eine
entsprechende Verpackung vermieden werden. Das
betroffene Produkt ist in gesäubertem Zustand zu-
sammen mit einer Kopie des Kaufbelegs, - hierin ent-
halten die Angaben zum Kaufdatum und der Produkt-
bezeichnung - der Kundendienststelle vorzulegen
bzw. einzusenden. Wird ein Produkt unvollständig,
ohne den kompletten Lieferumfang eingesendet, wird
das fehlende Zubehör wertmäßig in Anrechnung / Ab-
zug gebracht, falls das Produkt ausgetauscht wird
oder eine Rückerstattung erfolgt. Teilweise oder kom-
plett zerlegte Produkte können nicht als Garantiefall
akzeptiert werden. Bei nicht berechtigter Reklamation
www.scheppach.com
Gewaltanwendung
oder
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