1.3.3 Erdung der Messwertaufnehmer
•
Der Messwertaufnehmer muss einwandfrei geerdet sein.
•
Die Erdleitung darf keine Störspannungen übertragen.
•
Keine anderen elektrischen Geräte gleichzeitig mit der Erdungsleitung erden.
•
In explosionsgefährdeten Bereichen dient die Erdung gleichzeitig als Potentialausgleich.
Spezielle Erdungshinweise finden Sie in der „Ex-Montageanleitung", wird nur
explosionsgeschützten Betriebsmitteln beigelegt.
•
Die Erdung der Messwertaufnehmer erfolgt über eine Funktionserde FE.
•
Spezielle Hinweise für die Erdung der verschiedenen Messwertaufnehmer entnehmen Sie
bitte der separaten Montageanleitung für die Messwertaufnehmer.
•
Darin sind auch ausführlich der Einsatz von Erdungsringen sowie der Einbau der
Messwertaufnehmer in Metall-, Kunststoff- oder innen beschichteten Rohrleitungen
beschrieben.
Warnung: Messumformer muss einwandfrei geerdet sein, um Bedienpersonal
UNBEDINGT BEACHTEN !
Bei EEx-Ausführungen müssen alle Hinweise in Kap. 6.1 und 13 zusätzlich
beachtet werden. Im explosionsgefährdeten Bereich darf nur der EEx-
Messwertaufnehmer installiert werden. Der zertifizierte Messumformer ist
außerhalb dieses Bereichs zu installieren !
8
vor elektrischem Schlag zu schützen !
IFC 110 F
05/2003