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Metasys EXCOM hybrid 1s Gebrauchsanweisung Seite 46

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Ausserbetriebnahme
9.
Ausserbetriebnahme
9.1.
Demontage
Bei notwendigen Rücktransporten des Geräts an das Depot oder an METASYS muss die METASYS Originalverpackung verwendet werden. Bevor das zu
transportierende METASYS-Gerät verpackt wird, ist es zu reinigen und zu desinfizieren. Mögliche Öffnungen, wo Restflüssigkeiten austreten könnten, sind zu
verschließen.
9.2.
Recycling und Entsorgung
Nicht kontaminierte Kunststoffteile des Geräts können dem Kunststoffrecycling zugeführt werden. Die eingebauten elektronischen Bestandteile (inkl. Platine) sind
als Elektronikschrott zu entsorgen. Metallteile sind als Metallschrott zu entsorgen.
Alternativ kann das Gerät auch dem Hersteller zur ordnungsgemäßen Entsorgung retourniert werden. Bevor das zu transportierende METASYS-Gerät verpackt
wird, ist es zu reinigen und zu desinfizieren. Mögliche Öffnungen, wo Restflüssigkeiten austreten könnten, sind zu verschließen. Für den Versand ist die METASYS
Originalverpackung zu verwenden.
Für die Montagemeldung und das Gerätedokument gilt eine Aufbewahrungspflicht von 5 Jahren nach der Entsorgung des Gerätes.
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WARNUNG:
Vor der Demontage von der Stromquelle entfernen!
WARNUNG:
Kontaminationsrisiko: Zur Vermeidung von Infektionen eine persönliche Schutzausrüstung (Hand, Augen- und
Mund-Nasen-Schutz) tragen und das Gerät desinfizieren und reinigen!
Das Gerät kann eventuell kontaminiert sein! Weisen Sie das Entsorgungsunternehmen bitte darauf hin, damit entsprechende
Vorkehrungen getroffen werden können. Amalgambehaftete Teile wie Siebe, Filter und Schläuche etc. sind ebenfalls
entsprechend den Landesvorschriften zu entsorgen.

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